Insbesondere in Ballungsgebieten, wo Wohnraum begehrt ist, erhöhen momentan viele Vermieter die Miete. In diesem Artikel erfährst Du, wann eine Steigerung rechtsmäßig ist und wie Du dich gegen eine Mieterhöhung wehren kannst.
Die gute Nachricht die wir dir am Anfang präsentieren: Das Gesetz gibt klare Regeln vor! Ein neuer Mietspiegel gibt einen neuen Anlass, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen – Vermieter dürfen allerdings nicht einfach so unbegrenzt einen Betrag aufschlagen.
Wann sind automatische Mieterhöhungen erlaubt?
Haben Vermieter und Mieter einen sogenannten Staffel- oder Indexmietvertrag abgeschlossen, sind automatische Mieterhöhungen erlaubt. Bei einer Staffelmiete steigt die Miete automatisch in regelmäßigen Schritten um einen vertraglich vereinbarten Euro-Betrag. Zwischen den Erhöhungsschritten muss mindestens 1 Jahr liegen.
Bei der sogenannten Indexmiete hängt das Wohnentgelt vom Verbraucherindex ab. Der Vermieter kann maximal einmal im Jahr die Miete an die Inflationsrate anpassen. Wichtig ist hier: Der Vermieter muss dem Mieter die Erhöhung zwei Monate im Voraus ankündigen und offenlegen wie die Erhöhung zustande kommt.
Schutz durch die Kappungsgrenze
Hat der Mieter einen normalen Mietvertrag ohne eine solche Klausel, dann ist die Anpassung des Vertrags an den vor Ort geltenden Mietspiegel unter bestimmten Voraussetzungen alle 15 Monate möglich. Der Vermieter muss allerdings auch hier die Mieterhöhung schriftlich ankündigen und auch hier begründen. Hier kann sich der Vermieter auf den Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde oder auf einen Sachverständigengutachten begutachten. Alternativ kann der Vermieter die Miete von drei vergleichbaren Wohnungen im Ort heranziehen.
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um nicht mehr als 20 Prozent steigen – dies ist die sogenannte Kappungsgrenze. In Regionen die einen angespannten Wohnungsmarkt haben liegt die Grenze bei 15 Prozent – diese Regel gilt momentan in rund 340 Städten (aufgelistet auf der Homepage des Deutschen Mieterbunds). Frühestens zwei Monate nach Erhalt des Schreibens greift die Erhöhung. In den zwei Monaten haben Mieter eine Chance, die Voraussetzungen genau zu prüfen – wenn alles in Ordnung ist, muss der Mieter zustimmen.
Die Mietpreisbremse die man immer aus den Medien hört, kommt übrigens nur bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen ins Spiel und nicht bei laufenden Mietverträgen. In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete hier höchstens nur um 10 Prozent steigen.
Modernisierung ist ein Sonderfall
Man hört häufig, dass der Vermieter nach einer Modernisierung die Miete erhöht. Geht es um richtige Modernisierungen und nicht um Instandhaltungsmaßnahmen, dann darf der Vermieter dem Mieter bis zu 8 Prozent der Kosten die entstanden sind auf die Jahresmiete umlegen. Aber: Hat der Vermieter öffentliche Fördergelder für die Sanierung bekommen, dann muss er diese vorher abziehen. Die monatliche Miete darf außerdem innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Wohnungen, die weniger als 7 Euro pro Quadratmeter kosten, liegt das Limit im gleichen Zeitraum bei 2 Euro. Wenn ein Staffelmietvertrag existiert, dann sind Modernisierungsaufschläge tabu – für Indexmietverträge gilt das gleiche. Die Ausnahme ist hier, wenn es sich um bauliche Maßnahmen handelt, zu denen der Vermieter verpflichtet ist.
Grundsätzlich fallen alle energetischen Sanierungen unter die Überschrift Modernisierung. Abgesehen davon zählt alles dazu, was dem Mieter eine echte Verbesserung beschert. Wenn der Vermieter lediglich den vertragsgemäßen Zustand herstellt, fällt das ganze unter Instandhaltung.
Wie Du dich als Mieter wehren kannst
Bist Du als Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kannst Du unter Umständen deine Zusage verweigern und der Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen. Hast Du Zweifel an der Richtigkeit der Erhöhung, kannst Du dich auch an den Mietverein wenden wenn Du Mitglied bist. Eine Erhöhung kannst Du auch vom Verbraucherportal http://www.wenigermiete.de überprüfen lassen. Hier musst Du online Angaben zu deiner Mieterhöhung und zu deiner Wohnung machen. Wenn das Portal die Erhöhung erfolgreich abwehren kann, verlangt es ein Honorar (die Ersparnis für drei Monate). Wenn dies nicht gelingt, dann entstehen dem Mieter keine Kosten.