Eine Horror-Vorstellung: Das Auto gerät beim Parken in Brand und steckt so ein weiteres Auto auch noch an! Übernimmt in so einem Fall jetzt die Kfz-Versicherung? Ja! Entschied das Landgericht Saarbrücken.
Was genau ist passiert?
Ein Mann hat sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Fußballplatzes abgestellt. Wenig später fängt das Auto flammen – vermutlich hat der Fahrer über einem noch heißen Einweggrill geparkt. Das Feuer greift auf ein weiteres Fahrzeug über, das vollständig ausbrennt.
Der Fahrer des zweiten Autos verlangt von der Kfz-Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers Schadensersatz. Den Schaden bezifferte er auf ca. 3.640 Euro, den er zuzüglich gesetzlicher Zinsen sowie vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten geltend macht. Die Versicherung widerspricht und behauptet, der Brand sei nicht bei Betrieb des Fahrzeuges entstanden.
Das Urteil
Der Fahrer zieht vor Gericht – das Amtsgericht wies erst die Klage ab. Die Begründung: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Brand allein auf den Grill zurückzuführen sei. Der Versicherer sei in diesem Fall im Recht.
Der Fahrer legt Berufung ein und hat vor dem Landgericht Saarbrücken Erfolg. Unabhängig davon, ob der Brand durch einen elektronischen Defekt oder allein durch den Einweggrill verursacht wurde, sei dies dem Betrieb des Fahrzeugs zuzurechnen.
Für solche Schäden sollen Versicherer übrigens aufkommen – in mehreren Urteilen habe auch der Bundesgerichtshof so entschieden.
Der Kfz-Versicherer muss also nun dem Kläger 3.640 Euro plus die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 414 Euro plus Zinsen zahlen. Eine Revision wird vom Gericht nicht zugelassen.