Kurzarbeit, Wirtschaftskrise – Touristen, deren Reise abgesagt wurde könnten mit dem Geld momentan besseres anfangen. Doch wann hat man einen Anspruch auf eine Erstattung? Wir haben jetzt für dich alle wichtigen Fragen zusammengefasst und beantworten sie.
- Die Pauschalreise wurde aufgrund der Corona-Krise abgesagt! Was passiert jetzt mit dem Geld?
Laut dem Europäischer Pauschalreiserichtlinie ist die Rechtslage hier klar: Wenn die Pauschalreise vom Veranstalter abgesagt wurde, bekommt der Urlauber innerhalb von 14 Tagen sein Geld zurück. Die Realität sieht leider meistens anders aus – Urlauber müssen sich durch lange Warteschleifen an Hotlines quälen und Veranstalter haben ohne gesetzliche Grundlage Rückzahlungen verweigert.
2. Mein Flug wurde annulliert – was gilt jetzt?
Hier ist die Rechtslage ähnlich wie bei den Pauschalreisen. Das Geld muss hier sogar innerhalb von 7 Tagen erstattet werden. Reisende sollen aber nicht eigenmächtig einen neuen Flug buchen um so schnell wie möglich nach Hause zu kommen. Passagiere sollten nämlich erst der Airline die Chance geben, das Problem zu lösen.
3. Welches Risiko wird eingegangen, wenn man einen Gutschein annimmt?
Kunden können sich auch jetzt schon für Gutscheine entscheiden – sobald sie vor haben bald wieder zu fliegen, oder weil sie z.B dem Hotelier in der Krise beistehen möchten. Jedoch sollte man bedenken: Für Gutscheine gilt keine Insolvenzabsicherung! Der Voucher ist wertlos, wenn der Reiseveranstalter oder das Hotel pleite gehen.
4. Wie sollten Reisende ihre Ansprüche geltend machen?
Bei Flugreisen ist der Ansprechpartner bei Erstattungsforderungen immer die Airline und bei Pauschalreisen immer der Veranstalter. Doch leider sind die Hotlines momentan sehr überfüllt oder sogar zum Teil gar nicht erreichbar und automatisierte online Formulare sind derzeit deaktiviert. Momentan kostet es Nerven und Zeit um an das Geld zurückzukommen – deshalb macht vielleicht ein Gutschein Sinn wenn jetzt schon die nächste Reise absehbar ist.
5. Was ist eigentlich mit der Bahn und mit den Fernbussen?
Die Deutsche Bahn fährt auch weiterhin zu Corona-Zeiten – nur Fahrten ins Ausland wurden eingestellt. Viele Kunden fahren aus Angst nicht mehr mit der Bahn und die Züge im Nah und Fernverkehr sind leer. Die Bahn hat außerdem was Tickets angeht, die Kulanzregelungen ausgeweitet: Tickets können für einen späteren Zeitpunkt aufgehoben oder zurückgegeben werden. Die Corona Regelungen gelten für alle Fahrkarten, die bis zum 13.03.2020 für Reisetage bis 30.04.2020 gekauft wurden. Die Tickets können flexibel bis zum 30. Juni 2020 genutzt werden. Die Zugbindung ist außerdem auch aufgehoben. Ist der Reisetermin verstrichen, kann das Geld auch Erstattet werden – Anträge können bis zum 30. Juni eingereicht werden.
Der Fernbus-Anbieter FlixBus hat den Betrieb bis auf Weiteres ganz eingestellt. Die FlixTrain Kunden können die Tickets bis zum 30. April in den IC und ICE Zügen der Deutschen Bahn nutzen.