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So kannst Du wegen der Corona-Krise Zahlungen aufschieben!

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So kannst Du wegen der Corona-Krise Zahlungen aufschieben!

Kurzarbeit oder sogar ein Jobverlust – die Corona-Krise ist für viele ein wirtschaftliches Fiasko! Aber es gibt gute Nachrichten: Ab dem 01.04.2020 ist eine neue Regelung in Kraft getreten und diese erlaubt es Dir als Verbraucher Rechnungen aufzuschieben!

 

Ab April kannst Du nämlich dich für 3 Monate weigern, Rechnungen für z.B Strom, Gas etc. zu bezahlen – ohne dass dir z.B die Stromleitung oder die Telefonleitung abgeklemmt wird. Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Den Vertrag musst Du vor dem 08.03.2020 abgeschlossen haben,
  • Du hast aufgrund der Corona Krise wirtschaftliche Einbußen und
  • Du kannst den Lebensunterhalt nicht mehr wie bisher angemessen bestreiten.

Bis zum 30. Juni 2020 kannst Du die Zahlungen aufschieben, ABER es kann natürlich sein, dass der Vertragspartner das ausstehende Geld einfordert und im schlimmsten Fall den Vertrag auch kündigen kann. Der Vertragspartner kann allerdings für die ausstehenden Zahlungen keine Mahngebühren oder Verzugszinsen berechnen.

Wie Du das Recht in Anspruch nehmen kannst

Teile deinem Vertragspartner mit, dass Du den Abschlag oder die Rechnungen bis Juni 2020 nicht mehr zahlen kannst. Berufe dich hierbei auf das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ – Du musst hier erklären, dass Du durch die Corona-Krise Einkommensbußen erlitten hast. Der Vertragspartner kann allerdings auch die Zahlungsverweigerung zurückweisen, wenn er selber durch die Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten erlitten hat.

Keine Kündigung bei Mietrückstand

Leider gibt es kein Recht, die Miete zu verweigern. Dein Vermieter darf dir aber zunächst nicht kündigen, wenn Du in den nächsten 3 Monaten die Miete nicht bezahlen kannst. Allerdings musst Du darlegen, dass dich die Corona-Pandemie so stark getroffen hat, dass Du die Miete nicht mehr pünktlich zahlen kannst. Das Gesetz gibt dir bis Juni 2022 Zeit, die Miete für den April, Mai und Juni 2020 zu zahlen – bis dahin darf dich der Vermieter aus diesen Gründen nicht kündigen. Solange Du die Miete nicht zahlst, kann dein Vermieter dir aber Verzugszinsen berechnen! 4 Prozent sind nach Angaben des Ministeriums der Justiz für Verbraucherschutz momentan üblich.

Kreditraten für drei Monate aufschieben

Hast du aufgrund der Corona-Pandemie Probleme, deinen Kredit zu bezahlen? Dann gibt es hier auch die Möglichkeit, die Raten im Zeitraum April bis Juni aufzuschieben. Voraussetzung ist hier:

  • Verbraucherkredit muss vor dem 15.03.2020 abgeschlossen worden sein,
  • Einnahmeausfälle sind außergewöhnlich hoch (aufgrund der Corona-Pandemie),
  • Lebensunterhalt kann nicht mehr angemessen finanziert werden

Die Bank kann dir nicht kündigen, solange Du die Zahlung bis zu drei Monaten aufschiebst.

Neue Verbraucherechte sind bis zum September möglich

Falls die wirtschaftlichen Einschnitte nach Juni weiter bestehen, kann die Bundesregierung und der Bundestag neue Rechte für Verbraucher und Kleinstunternehmer bis Ende September gewähren! Die entsprechende Verordnungsermächtigung steht bereits im Gesetz.