Das Mofa-Kennzeichen hat sich geändert!

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Seit dem 01. März 2020 darfst du bei deinem Moped, Mofa oder ähnlichen Fahrzeugen nur noch ein schwarzes Kennzeichen haben und damit unterwegs sein! Denn wenn Du dein altes grünes Kennzeichen noch hast, machst Du dich strafbar und bist nicht versichert. 

 

Zwar brauchen kleine Fahrzeuge keine Zulassung und Du brauchst keine Kfz-Steuer für sie zahlen. Was aber wichtig ist sind eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Mit der Blechplakette bringst Du den Nachweis. Die Farbe ändert sich jedes Jahr – und seit dem 01. März 2020 muss es schwarz sein. Die Gültigkeit verlängert sich nicht wie bei einem Auto automatisch.

Welche Fahrzeuge jetzt ein neues Kennzeichen brauchen:

  • E-Roller die maximal 45 km/h schnell sind
  • Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds, Roller) mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Pedelecs mit Motoren, die 250 Watt (Tretunterstützung über 25 km/h oder eine Anfahrhilfe über 6 km/h) haben.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h die erstmals vor dem 1. März 1992 versichert waren.
  • Segways mit einem elektrischen Antrieb und einer Geschwindigkeit von 20 km/h

Pedelecs und E-Bikes die unter der genannten Leistung sind, brauchen kein Versicherungskennzeichen. Denn im Schadensfall springt die private Haftpflichtversicherung ein (natürlich wenn Du eine hast – empfehlen wir dir auf jeden Fall. Falls Du noch keine hast kannst Du uns hier gerne kontaktieren!)

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