Hörgeräte, Brillen oder die Taxifahrten zum Arzt – das übernehmen meistens die Krankenkassen. Die Krankenassen bezuschussen dir aber noch weitere Hilfsmittel und gewisse Vorsorgemaßnahmen! Ich erkläre dir in diesem Artikel, wie viel Geld Du für welche Kassenleistung bekommst.
Leider lehnen viele Krankenkassen Anträge für Reha-Maßnahmen und für Taxifahrten immer häufiger ab – zu unrecht! Krankenkassen sind oft zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Du solltest dich auf keinen Fall mit einem abgelehnten Antrag zufrieden geben. Vielmehr solltest Du bei begründeten Fällen hartnäckig bleiben.
Sehhilfen und Brillen gibt es nur in Ausnahmefällen
Sehhilfen gehören nicht mehr zum Leistungskatalog der Krankenkassen aber es gibt Ausnahmen für Kinder die unter 18 Jahre alt sind oder Menschen die nur eine maximale Sehleistung von 30 Prozent haben. Seit dem 01. April wurden die Leistungen außerdem ausgeweitet, für 1,4 Millionen Menschen die an einer Kurz und Weitsichtigkeit ab 6 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung ab 4 Dioptrien oder an einer schweren Augenverletzung/-Erkrankung leiden. Eine neue Brille gibt es übrigens auch, wenn sich die Sehleistung um 5 Dioptrien verändert hat. Das Brillengestell allerdings muss so oder so selbst bezahlt werden, die Zuschüsse für die Gläser orientieren sich an den Festbeträgen.
Hörgeräte sind oft zahlungsfrei
November 2013 wurde der Festbetrag der für alle Krankenkassen gültig ist, von 420 Euro auf 785 Euro erhöht. Der volle Betrag wird für eine Hörhilfe bezahlt, für die zweite gilt ein Abschlag von 20 Prozent. Übrigens übernehmen Krankenkassen auch die Wartung und die Reparatur der Hörgeräte.
Bei den Zähnen wird die Vorsorge belohnt
50 Prozent der Zahnarztkosten übernimmt grundsätzlich die Krankenkasse. Allerdings gilt das für die Standardtherapie, denn die restlichen Kosten übernimmt der Versicherte meistens selber.
Krankenkassen übernehmen die Taxifahrten
Wenn Du mit dem Taxi zum Arzt fährst und die Rechnung der Krankenkasse schickst – wird diese nicht übernommen! Denn die Kosten werden nur in bestimmten Fällen wie z.B eine Fahrt ins Krankenhaus da eine OP ansteht, Serienfahrten (chronisch Krank und deshalb fallen regelmäßig Arztbesuche an) übernommen. Als Serienfahrten gelten Transporte von Dialysepatienten, Krebspatienten die eine Chemo oder Strahlentherapie brauchen,…
So bekommst Du bei Reha-Maßnahmen deinen Wunschort
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Reha-Maßnahmen um Krankheiten zu erkennen, Krankheiten zu heilen, Beschwerden zu lindern oder eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Der Ansprechpartner ist hier natürlich immer dein Arzt – denn er muss den Antrag für eine Rehabilitation bei der Krankenkasse stellen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, lohnt es sich noch einmal den Antrag zu stellen und genauer zu begründen, warum eine Reha zu Hause nicht erfolgen kann. Wichtig: Antwortet die Krankenkasse weniger Wochen nicht – ist der Antrag bewilligt! Außerdem darf der Kurort selbst bestimmt werden: Denn laut Sozialgesetzbuch hast Du einen Wunsch/-Wahlrecht.
Krebsvorsorge wird meistens bezahlt
Männer und Frauen die das 35. Lebensjahr vollendet haben, bekommen jedes zweite Jahr eine Frühuntersuchung von der Krankenkasse bezahlt! Die Frühuntersuchung soll frühzeitig, Herz- und Kreislaufprobleme sowie Nierenprobleme erkennen. Außerdem können verschiedene Krebsvorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden, beispielsweise eine Früherkennung von Krebserkrankung der Geschlechtsorgane oder eine Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen.
Wie Du in diesem Artikel gelesen hast, zahlt die Krankenkasse mehr als wir denken! Hättest Du das gedacht? Lass es mich in den Kommentaren wissen!