Zahlt Versicherung trotz defektem Zündschloss?

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Bei Autodiebstahl: Wer einen Diebstahl am Auto mitverschuldet, kann echte Probleme mit seiner Versicherung bekommen! Die Versicherung kann ihre Zahlung kürzen oder diese gar verweigern. 

 

Es reicht dafür nicht aus, wenn der Autobesitzer das Zündschloss des Wagens nicht repariert hat. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

 

Im folgenden Fall wurde ein Auto gestohlen und die Versicherung wollte den Schaden nicht ganz übernehmen! Das Argument der Versicherung war, dass der Eigentümer ein defektes Zündschloss nicht reparieren lassen hatte. So ließ sich also das Auto mit der Hilfe eines Schraubendrehers einfach starten. Dadurch habe der Fahrer also den Diebstahl mitbegünstigt.

 

Das OLG Hamburg sah dies allerdings anders. Ein defektes Zündschloss allein reicht demnach nicht für eine Mitverursachung aus. Man könne es nämlich nicht überprüfen, ob dies den Diebstahl erleichtert habe! Das Gericht konnte außerhalb nicht nachvollziehen, ob der Entschluss des Täters in irgendeiner Weise auf seiner Kenntnis des defekten Zündschlosses beruht habe. Außerdem hielt das Gericht der Versicherung vor, dass sie durch einen früheren Schaden schon bereits Kenntnis über das defekte Zündschloss hatte und weder zur Reparatur gedrängt habe noch den Vertrag gekündigt habe. Die Versicherung musste also für den Diebstahl aufkommen.

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