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Kleinanzeigen: Wann Käuferschutz greift und wann nicht

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Kleinanzeigen: Wann Käuferschutz greift und wann nicht

Kauft man über eBay-Kleinanzeigen, Quoka oder markt.de etwas gebrauchtes, so kann man viel Geld sparen. Wer häufig über diese Portale online einkauft, muss beim Bezahlen aber besonders vorsichtig sein! Solche Portale ziehen leider auch viele Betrüger an. Wir zeigen euch, wann der Käuferschutz bei Paypal greift und wann leider nicht. 

 

Viele denken nämlich, bezahlt man über Paypal, ist man somit immer auf der sicheren Seite. Leider trifft das nicht immer zu! Vorab: Für Gutscheine gilt der Käuferschutz nicht. Wenn es sich um eine andere Ware handelt ist folgendes zu beachten: Die Paypal-Funktion „Geld senden“ teilt sich auf in die Kategorien „Waren und Dienstleistungen“ sowie „Freunde und Familie“. Die letzte Kategorie ist zwar kostenlos, aber dafür auch vom Käuferschutz ausgenommen! Die Kategorie dient nämlich nur dazu, Freunden und Familienangehörigen zum Beispiel den Anteil für ein Abendessen oder ähnliches zu senden. Geschäfte sollen über diese Funktion auf keinen Fall abgewickelt werden!

Leider kann die Polizei meistens in solchen Fällen nicht weiterhelfen – zum Täter führt eine Anzeige meistens nicht. Bei Paypal ist der große Nachteil der, dass man sich einfach ein Konto unter falschen Daten erstellen kann. Paypal verlangt nur einen Nachweis über die Identität, wenn man höhere Summen über das Portal überweist.

 

Der beste Tipp ist und bleibt einfach, dass man die Ware am besten selber beim Verkäufer abholen sollte und in bar bezahlen. Falls es doch nicht anders gehen sollte und Ihr das Produkt zugeschickt kriegt und mit Paypal ihr das Geld sendet, nutzt am besten die Funktion für „Waren und Dienstleistungen“ und gebt eine aussagekräftige Beschreibung der Ware ein.