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Diese Versicherungen sind unerlässlich!

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Diese Versicherungen sind unerlässlich!

Haus, Fahrrad, Zähne! Die Liste der Dinge, die wir Deutsche versichern lassen können ist endlos lang. Während das Auto per Gesetz versichert sein muss, haben viele Versicherte bei den anderen Versicherungen freie Auswahl. Welche Versicherungen unerlässlich sind klären wir hier im Artikel.

 

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es in Deutschland 528 Versicherungsunternehmen und somit noch mehr Verträge, die sie anbieten! Da den Überblick zu behalten ist schwer. Auf welche Versicherungen die Deutschen nicht verzichten dürfen, regelt der Gesetzgeber. Dazu gehört zum Beispiel die Krankenversicherung und die Kfz-Versicherung. Allerdings heißt es nicht automatisch, wenn eine Versicherung freiwillig ist, dass sie auch gleichzeitig unwichtig ist! Einige Versicherungen dürfen aus Sicht des Experten Kim Paulsen (Bund der Versicherten BDV) auf keinen Fall fehlen!

 

Die private Haftpflichtversicherung

 

Wer einen Schaden verursacht und damit ist nicht gemeint, dass wenn man beim Umzug des Nachbarn oder des Freundes eine Vase kaputt macht, die man ja meistens aus eigener Tasche bezahlen kann. Sondern damit ist gemeint, wenn z.B ein Mensch zu Schaden kommt. Da werden nämlich gleich Beträge fällig, die man ein lebenlang abbezahlen kann! Die private Haftpflichtversicherung sichert dieses finanzielle Risiko ab. Die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland die meist abgeschlossene Versicherung, ca. 83% der Bevölkerung haben eine schon bereits abgeschlossen.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Ein Unfall oder doch ein Burn-out? Es gibt viele Fälle, die ein Weiterarbeiten im Job unmöglich machen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, der bekommt in diesem Fall einen Ausgleich gezahlt. Für den BDV-Experten Paulsen ist die Police auf jeden Fall eine Pflicht! Paulsen meint: “ Jeder, der für den Lebensunterhalt auf den eigenen Lohn angewiesen ist, sollte auf diesen Schutz nicht verzichten.“ Dabei gilt: Je früher man eine „BU“ abschließt, desto günstiger ist sie. Wer im laufe des Lebens mehr verdient, der kann die Beiträge erhöhen und damit auch die Leistung. Die Voraussetzung ist hier, dass eine sogenannte Nachversicherung laut Vertrag möglich ist. Damit die Versicherung im Ernstfall zahlt, sollte außerdem auf keinen Fall eine sogenannte Abstrakte Verweisung im Vertrag auftauchen. Diese Klausel besagt nämlich, dass die Versicherung nicht zahlen muss, solange es irgendwo noch eine Stelle für den Versicherten geben könnte – egal ob ein tatsächliches Jobangebot existiert.

 

Die Hausratsversicherung

 

Der Verzicht auf eine Hausratsversicherung ist auch hier unerlässlich. Die Hausratsversicherung sichert nämlich Möbel, Elektrogeräte in der Wohnung gegen Brand oder Diebstahl ab. Experte Paulsen meint außerdem, dass auf jeden Fall auch grobe Fahrlässigkeiten mitversichert ist. Die Versicherung zahlt übrigens nur den ganzen Schaden, wenn die Versicherungssumme nicht zu klein ist. Beispiel: Die Einrichtung ist 100.000 EUR Wert, der Vertrag sichert allerdings nur 50.000 EUR ab. Die Versicherung würde somit auch nur die 50.000 EUR übernehmen. Wer dies vermeiden möchte, sollte im Vertrag auf die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ achten und schauen, dass diese nicht fehlt. Die Klausel regelt nämlich, dass der Versicherungsnehmer auch dann den gesamten Schaden erstattet bekommt, wenn die Decksumme niedriger ist. Als Alternative können sich Versicherungsnehmer und Versicherung auch auf eine pauschale Versicherungssumme einigen. Die Decksumme orientiert sich hier nämlich an die Quadratmeterzahl.