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Steuerfreie Zuwendungen vom Chef!

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Steuerfreie Zuwendungen vom Chef!

Wenn Du vor hast, deinen Chef nach einer Gehaltserhöhung zu fragen wirst du höchstwahrscheinlich eine Absage kassieren. Aber es gibt ein paar Möglichkeiten die Du in diesem Artikel erfahren wirst, wie Du trotzdem Geldvorteile bekommen kannst und die dein Chef vermutlich akzeptieren wird.

Sogenannte Sachzuwendungen und Aufmerksamkeiten können motivierend im Job sein! Dein Chef sollte deshalb prüfen, wie er die Steuervergünstigungen am besten ausschöpfen kann. Dein Chef kann dir und deinen Kollegen im Rahmen der Entgeltoptimierung sogenannte Sachzuwendungen für bestehende oder künftig zu zahlende Entgelte zusagen. Nicht nur Du hast Vorteile davon, sondern auch dein Chef: Dein Chef spart nämlich Sozialversicherungsbeiträge und er spart Steuern. Sachzuwendungen und Aufmerksamkeiten können also vielleicht sinnvoller als eine Gehaltserhöhung sein.

Geldkarten bis zu 44 Euro steuer- und abgabenfrei

Gutscheine und Geldkarten sind bis zu 44 Euro steuer- und abgabenfrei. Ein Beispiel, wie ein “Geschenk” von deinem Chef aussehen könnte: Tankgutscheine oder z.B Gutscheine die nur für Waren eingesetzt werden können. Geldgeschenke muss der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie den normalen Lohn versteuern da sie wie Barlohn behandelt werden. Allerdings kann für Waren und Dienstleistungen verschiedenster Art die 44 Euro Regelung angewendet werden da dies als Sachlohn behandelt wird.

Seit 2019 gibt es ein steuerfreies Jobticket

Seit 2019 gibt es eine neue Regelung – dein Chef darf einen steuerfreien Zuschuss für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen deinem Wohnort und deiner ersten Tätigkeitsstätte leisten! Hier ist es sogar egal, ob du eine Jahreskarte oder Monatskarte hast. Das Jobticket ist nur steuer- und beitragsfrei, wenn es zusätzlich zu deinem Lohn gewährt wird.

Dein Chef kann Mahlzeiten bezuschussen

Diese Variante ist sehr beliebt! Die beste Variante ist hier die firmeneigene Kantine. Wenn Du als Eigenanteil nur den amtlichen Sachbezugswert bezahlst (wird jedes Jahr neu festgelegt), dann ist das Essen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die amtlichen Sachbezugswerte gelten für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten – 2020 betragen diese: 1,80 Euro für das Frühstück und für das Mittag oder das Abendessen 3,40 Euro. 

Hat deine Firma keine eigene Kantine? Keine Sorge! Es gibt auch hier eine Lösung. Zum Beispiel kann dein Arbeitgeber Schecks für ein Restaurant oder Essensmarken geben. Diese sind dann in kooperierenden Lebensmittelläden oder in Gaststätten einlösbar. Für jeden Arbeitstag kann dein Chef einen Restaurant Scheck von 6.50 Euro ausstellen. Die 6.50 Euro setzen sich aus dem Sachbezugswert (3.40 Euro) und aus 3.10 Euro, die dein Chef steuerfrei bezuschussen kann.

Wie sieht es mit kleinen Aufmerksamkeiten aus? Geschenke zum Geburtstag, zur Geburt des Kindes,…

Es gibt immer wieder persönliche Anlässe – egal ob die Geburt eines Kindes, der Geburtstag,… und viele Chefs schenken den Angestellten eine Kleinigkeit. Bei Aufmerksamkeiten wie z.B Blumen, Wein oder Büchern liegt die Freigrenze bei 60 Euro Brutto inkl. Umsatzsteuer.

Deine betriebliche Krankenzusatzversicherung kann Sachbezug sein

Manche Arbeitgeber unterstützen auch Mitarbeiter bei einem extra Krankenversicherungsschutz. Eine Krankenzusatzversicherung übernimmt z.B Extra Leistungen beim Zahnersatz oder bei einem Krankenhausaufenthalt. Wenn dein Arbeitgeber für dich so eine Versicherung abschließt und er monatlich Beiträge von höchstens 44 Euro bezahlt, dann liegt ein steuerbegünstigter Sachbezug vor!

Schulungen und Gesundheitsfördernde Maßnahmen – was gilt hier?

Zertifizierte Gesundheitskurse und Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung ist eine weitere Kategorie, die als steuer- und sozialversicherungsfreies Gehaltsextra gilt. Hier sind Leistungen zu 600 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei – wenn sie zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Wenn die Förderung den Betrag von 600 Euro übersteigt, dann muss nur der Betrag versteuert werden, der den Freibetrag (also die 600 Euro) übersteigt. Wechselst Du den Job, hast Du die Möglichkeit im alten Job den Freibetrag zu nutzen und im neuen – das heißt also, Du hast zweimal im Jahr die Möglichkeit den Freibetrag auszuschöpfen!

Wie oben schon erklärt, müssen die Maßnahmen zertifiziert sein – es kann sich um folgende Maßnahmen zum Beispiel handeln: Massagen, Ernährungsseminare, Sport- oder Yogakurse (jedoch zählt ein Fitnessstudio oder ein Sportverein nicht dazu!),…

Wie sieht es mit Betreuungskosten bei Kindern aus?

Wenn dein Arbeitgeber dich etwa bei den Kosten für eine Unterbringung oder bei der Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder unterstützt – sind diese unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt bei Zuschüssen für Kindergärten, Kitas,…

Auch hier ist wichtig, dass dies zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Du solltest dazu die Originalrechnung als Nachweis deinem Arbeitgeber vorlegen.

Wie sieht es mit einem Firmenwagen aus? Ist ein Firmenwagen auch steuerfrei?

Ein Firmenwagen ist sehr beliebt! Nutzt Du den Firmenwagen auch privat, musst Du den geldwerten Vorteil versteuern und zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge zahlen! Günstig sind Elektroautos – kostet das Elektroauto 40.000 Euro, dann muss nur 1/4 des Fahrzeugpreises angesetzt werden. Für alle anderen Elektroautos/Hybridelektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 gekauft werden, gilt die halbierte Bemessungsgrundlage.

Mit dem Auto zur Arbeit? Auch hier kannst Du etwas rausholen!

Fährst Du mit deinem privaten Auto zur Firma, hast Du auch die Möglichkeit etwas rauszuholen: Dein Arbeitgeber kann 30 Cent pro Kilometer zusätzlich zum Lohn beitragen – für Fahrten von deiner Wohnung bis zu deinem Arbeitsplatz. Du zahlst keine Steuer oder Sozialabgaben, wenn er darauf 15% entrichtet.

Es gibt aber auch andere Fahrtkostenzuschüsse: Für Heimfahrten (bei doppelter Haushaltsführung) und bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.