Die Top 3 Kostenfallen in Deinem Mietvertrag!

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Bist Du unzufrieden mit Deinem aktuellen Mietverhältnis? Ärgerst Du dich hin und wieder über Deinen Mietvertrag? Du wünschst dir ein besseres Mietverhältnis ohne versteckte Kosten und mit mehr Support deines Vermieters? In diesem Artikel erfährst Du die Top 3 Kostenfallen in Deinem Mietvertrag und wie Du diese umgehen kannst. 

 

Kostenfalle #1 – Kündigungsverzicht 

Normalerweise dürfen herkömmliche Mietverträge jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. In einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs* wurde allerdings beschlossen, dass der Vermieter ein Kündigungsverzicht von vier Jahren vertraglich vereinbaren kann.

Das bedeutet, der Mieter ist mindestens vier Jahre, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, an diesen Mietvertrag gebunden, bevor er kündigen darf.

Solltest du einen solchen Kündigungsverzicht unterschreiben, bist du erstmal an diese Wohnung gebunden. Kannst du dir wirklich sicher sein, dass du in den nächsten vier Jahren nicht umziehen musst? Du kannst dich, aber allerdings auch mit der Nachmieterklausel absichern. Diese besagt nämlich, dass wenn du berufsbedingt innerhalb dieser vier Jahre umziehen musst, aber einen geeigneten Nachmieter vorweisen kannst, du dennoch ohne finanziellen Verlust aus dem Vertrag heraus kommst.

*(BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010, Az. VIII ZR 86/10, Beschluss vom 23. August 2016, Az. VIII ZR 23/16)

 

Kostenfalle #2 – Ungenaue Quadratmeterangabe 

Die Größe deiner Wohnung ist entscheidend für deine Betriebskosten. Sollte deine Wohnung also mehr als 10% kleiner sein als angegeben, hast du Anspruch auf Mietminderung. *

*(BGH, Urteil vom 2. März 2011, Az. VIII ZR 209/10)

 

Kostenfalle #3 – Unvollständige Kleinreparatur-Klausel 

Obwohl der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung aufkommen muss, gibt es in den meisten Verträgen eine sogenannte Kleinreparaturen-Klausel. Diese besagt, unter welchen Bedingungen der Mieter kleinere Reparaturen selbst zahlen muss.

In dieser Klausel muss folgendes genau definiert sein: was ist alles unter „Kleinreparaturen“ zu verstehen, die Kostenobergrenze pro Einzelreparatur, die Obergrenze für die jährliche Gesamtbelastung von maximal 8% der Jahresnettokaltmiete.

Sollte das alles nicht vertraglich festgehalten sein, ist diese Klausel ungültig. Außerdem bist du nicht dazu verpflichtet etwas selbst zu reparieren oder einen Handwerker zu beauftragen. In dieser Klausel darf es ausschließlich um die Kosten gehen.

 

Nun hoffe ich, ich konnte dir mit diesen drei Tipps weiterhelfen. Falls du weitere Fragen zu diesem Thema haben solltest, darfst du mir jederzeit gerne schreiben.

 

Schreib mir doch mal in die Kommentare, was dein allererstes Möbelstück, in deiner allerersten Wohnung war.

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