Traust du dich wenn du krankgeschrieben bist nicht aus dem Haus? Keine Angst – Eine Krankmeldung heißt nicht, dass du zu Hause eingesperrt bist! Wir zeigen dir was rechtlich gesehen völlig in Ordnung ist und was du alles machen kannst.
1. Einkaufen gehen
Der Kühlschrank ist leer aber du traust dich nicht einkaufen zu gehen? Dies ist völlig in Ordnung! Du musst ja etwas essen – sonst wirst du ja auch nicht wieder gesund. Jedoch musst du aufpassen wenn du eine große Shoppingtour (Klamotten) planst – hat der Arzt dir Bettruhe verordnet wird es schwierig.
2. Spazieren gehen
Ist auch völlig in Ordnung und es wird sogar empfohlen! Frische Luft tut gut, vor allem wenn man krank ist.
3. Party und Alkohol
Der Schuss kann nach hinten losgehen wenn man erwischt wird! Bei Krankheiten die mit Medikamenten behandelt werden herrscht absolutes Alkoholverbot – dies erklärt sich ja auch von selbst. Im Streitfall wird sich der Arzt dann schwer tun dies zu begründen, dass das Trinken von Alkohol gesundheitsfördernd war. Bei psychischen Diagnosen könnte die Einschätzung des Arztes anders ausfallen
4. In den Urlaub fahren
Wer an Burnout leidet der kann mit ruhigem Gewissen in Urlaub fahren – denn dies ist Erholend. Wer allerdings eine schwere Grippe hat der muss zu Hause bleiben. Ein Gericht hat einem Arbeitgeber Recht gegeben, weil ein Arbeiter mit Hirnhautentzündung im Skiurlaub war. Die Kündigung war somit rechtens.
5. Nebenjob nachgehen
Im Vollzeit-Job krankgeschrieben und trotzdem Arbeiten? Das geht aber empfehlen wir dir natürlich nicht. Beispiel wo es möglich ist: Bei deinem Vollzeit Job musst du viel auf den Beinen sein – dein Nebenjob aber ist eine Bürotätigkeit? Dann ist dies rechtlich in Ordnung.