E-Scooter kaufen: Polizei gibt Tipps für Versicherung, Straßenzulassung & Co.

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Ein E-Scooter steht dieses Jahr auf vielen Wunschlisten. Kurz vor Weihnachten gibt die Polizei nützliche Tipps für Versicherungen, Straßenzulassung & Co.! Wir von vertragsengel – die Haushaltsberater haben dies mal für euch zusammengefasst.

 

Seit paar Monaten gibt es sie! E-Scooter gehören in vielen Großstädten schon bereits zum Stadtbild. Auf Dauer die Anbieter wie Lime & Co. zu nutzen ist sehr Kostenintensiv – deshalb wünschen sich viele zu Weihnachten ein E-Scooter. Jedoch muss man hier einiges beachten – zum einen geht es um die Straßenzulassung: Nicht alle E-Scooter verfügen über die Teilnahme am Straßenverkehr eine nötige Zulassung. Vor allem bei E-Scooter die vor dem Mai 2019 angeschafft wurden (z.B gebrauchte Scooter) ist Vorsicht geboten!

Die Polizei sagt, dass grundsätzlich gilt: Wer ein E-Scooter im Straßenverkehr nutzen möchte, braucht eine sogenannte Betriebserlaubnis – diese wird vom Kraftfahrtbundesamt erteilt. Bereits in den Handel gebrachte Scooter, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden, damit diese den Anforderungen dann entsprechen.

Diese Anforderungen sind: 

  • Lenk – oder Haltestange
  • 6 km/h bis max. 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen bis 1400 Watt)
  • verkehrssicherheitsrechtliche Mindesanforderungen (in den Bereichen der Bremssysteme, Lichtsysteme, Fahrdynamik sowie der elektrischen Sicherheit)

 

Außerdem sollte man folgendes beachten: Kinder dürfen E-Scooter erst ab dem 14. Lebensjahr fahren! Ein Führerschein für einen Scooter ist nicht nötig – Scooter die schneller als 20 km/h fahren dürfen am Straßenverkehr nicht teilnehmen.

 

 

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