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Telekommunikation: Fristen im Blick haben einfacher denn je

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Telekommunikation: Fristen im Blick haben einfacher denn je

Auf Ihrer Telefon- und Internetrechnung hat sich etwas verändert. Angenommen Ihr Anbieter hält sich an die neuen Regeln

Internet zu langsam, Preis zu hoch: Da möchte man am liebsten direkt zu einem neuen Anbieter wechseln. Egal ob Handyvertrag oder Festnetz. Doch steht einem dabei meistens eins im Wege: Die Vertragsbindung.

Man will natürlich nicht zwei Verträge gleichzeitig bezahlen (im Festnetzbereich ist das in der Regel auch nicht möglich), also muss man seinen alten erstmal loswerden. Also ist eine Kündigung fällig. Aber da steht natürlich die Frage im Raum: Zu wann darf ich überhaupt kündigen?

Angenommen wir gehen von einer ordentlichen Kündigung aus, dürfen Sie zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit kündigen. Sie müssen aber darauf achten rechtzeitig zu kündigen. Denn erfolgt keine Kündigung bis zum Erreichen der Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch: oft um weitere 12 Monate.

Dieser Fall kann natürlich fatal sein. Um so wichtiger seiner Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu kennen. Das war bisher gar nicht so einfach. Viele merken sich nicht das Datum des Vertragsabschlusses, alle Unterlagen zusammen oder irgendeine Vertragsänderung, die man einst angenommen hat, bringt alles komplett durcheinander und man blickt gar nicht mehr durch. Um dieser Intransparenz entgegen zu wirken trat am 01. Juni dieses Jahres die TK-Transparenzverordnung (TKTransparenzV) der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Kraft.

Die Verordnung bringt so einiges mit sich, was den deutschen Telekommunikationsmarkt ordentlich durcheinanderbringt. Ein genauerer Blick zeigt zum Beispiel: Die Anbieter sind nun verpflichtet, nicht nur auf Nachfrage, sondern auch auf jeder Rechnung das Datum des Vertragsbeginnes, den Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist, sowie den letzten Kalendertag, an dem eine Kündigung eingehen müsste, anzugeben.

Dies bedeutet: Gleich mal auf die letzte Rechnung schauen. Falls Sie nichts finden: Bis zum 01.12.2017 griff noch eine Übergangsregelung. Diese erlaubte es den Anbietern diese Informationen lediglich im Onlineportal verfügbar zu machen. Ab der nächsten Rechnung sollten sie die Daten jedoch auch auf der selbigen finden. Und wer bis dahin nicht warten kann: Einfach im Onlineportal des jeweiligen Anbieters anmelden oder in der jeweiligen Support-Hotline nachfragen.

Mit diesen wichtigen Details zu Ihrem Vertrag und einem kompetenten Haushaltsberater steht Ihnen nichts mehr im Wege um an die beste Leistung beim günstigsten Preis zu kommen.