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5 Spar-Tipps für Deine KFZ-Versicherung

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Ab 2023 gelten in der Autoversicherung wieder neue Typ- und Regionalklassen. Wenn es für Dich teurer wird, kannst Du ein paar Dinge tun:

1. Fahrerkreis beschränken: 50% Ersparnis

Am meisten sparst Du, wenn Du nicht jeden mitversicherst. In einer Vergleichsstudie haben wir rausgefunden, dass das im Schnitt schnell doppelt so teuer sein kann, als wenn Du Dich auf Dich als Versicherungsnehmer und Deinen Partner beschränkst. Fahranfänger treiben den Beitrag erst recht in die Höhe. Also: Kinder längst ausgeflogen und gar nicht mehr bei Dir am Steuer? Dann raus aus dem Vertrag.

2. Selbstbeteiligung in der Teilkasko: 20-28% Ersparnis

Wenn Du es Dir leisten kannst, kleinere Schäden selbst zu tragen, macht sich bei Deiner Teilkasko auch eine Selbstbeteiligung deutlich bemerkbar. Bei 150€ Selbstbeteiligung sind im Schnitt 20% drin, bei 300€ sogar 28%. Bei der Vollkasko bieten viele Anbieter keine Tarife ganz ohne Selbstbehalt. Zahlst Du statt 150€ bis zu 500€ selbst, sparst Du im Schnitt 16%.

3. Fahrleistung um 5.000 km reduzieren: 15% Ersparnis

Du arbeitest seit Corona sowieso vor allem im Homeoffice oder fährst wegen der hohen Spritpreise viel weniger? Dann kann es sich lohnen, Deine jährliche Fahrleistung zu reduzieren. Vereinbarst Du 5.000 km weniger als zuvor, sparst Du bis zu 15%. Das geht mittlerweile bei fast allen Versicherern auch rückwirkend.

4. Werkstattbindung: 11% Ersparnis

Wenn es für Dich okay ist, dass Dein Auto nach einem Schaden in einer Partnerwerkstatt Deiner Versicherung repariert wird, drückt das Deinen Beitrag um durchschnittlich 11%. In der Regel ist das auch völlig ausreichend.

5. Jährliche Zahlung: 9% Ersparnis

Zahlst Du Deine Kfz-Versicherung für das ganze Jahr auf einen Schlag, sparst Du im Schnitt noch einmal 9% gegenüber der monatlichen Zahlung.

Unzulässige Bauspar-Gebühren, hol sie dir jetzt zurück!

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Nicht alle Gebühren bei Bausparverträgen sind erlaubt: Schon 2017 hat der Bundesgerichtshof eine Servicepauschale in der Darlehensphase einkassiert. Jetzt gibt es ein weiteres Urteil (Az. XI ZR 551/21), in dem der BGH dasselbe für die Ansparphase festlegt. Auch dort ist die Servicepauschale unzulässig – ein Urteil mit Signalwirkung für die ganze Branche und viele Millionen Bausparer.

Mit der Klausel zur Servicepauschale sieht der BGH die Bausparer unangemessen benachteiligt. Denn einen echten Service bekommst Du gar nicht: Deine Bausparkasse ist dazu verpflichtet, sich um die Verwaltung zu kümmern und die Kosten dafür selbst zu tragen.

Das bedeutet das Urteil für Dich als Bausparer

Du kannst sofort Geld von der Bausparkasse zurückfordern, und zwar für die letzten drei Jahre. Warte damit nicht zu lange – für 2019 endet die Frist nämlich schon am 31. Dezember 2022, ältere Gebühren sind bereits verjährt. Prüf also in Deinen Jahreskontoauszügen, ob Du eine Servicepauschale bezahlt hast. Die kann dort auch anders heißen, z. B. Kontogebühr, Jahresentgelt, Kontoentgelt oder Serviceentgelt.

Wie viel Dir das bringt? Im vor dem BGH verhandelten Fall ging es um eine jährliche Pauschale der BHW-Bausparkasse von 12 €. Mit einem einzigen Brief an die Bausparkasse kannst Du für die drei Jahre dort also 36 € einfordern. Die BHW will im Einzelfall prüfen, ob ein Anspruch besteht.

Wir holen Dir Deine Gebühren zurück

In Deinem Fall kann die Summe auch höher ausfallen als bei der BHW, je nach Bausparkasse beträgt die Gebühr bis zu 30 € pro Jahr. Das Schreiben musst Du nicht selbst formulieren – das können wir für Dich erledigen.

Melde Dich dafür bei uns unter: 0331 23549343 

Sollte sich Deine Bausparkasse weigern, kannst Du Dich vor einem Rechtsstreit an einen Ombudsmann wenden. Der versucht dann, den Streit vorab zu schlichten. Das ist für Dich kostenlos. Gerade wenn es um die Gebühren aus 2019 geht, kann das interessant sein. Hast Du einen Ombudsmann beauftragt, wird nämlich die Verjährung gehemmt, sodass Du die Gebühren auch noch nach der dreijährigen Frist mit Stichtag 31. Dezember zurückfordern kannst.

Krankenkassen erhöhen Ihren Beitrag, doch Du wirst nicht mehr informiert!

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Jedes Jahr das Gleiche: Viele Krankenkassen erhöhen pünktlich zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag und schicken ihren Kunden einen Brief, in dem sie darüber informieren. Im kommenden Dezember läuft das anders, denn der Bundestag hat letzte Woche beschlossen: Gesetzlich Versicherte müssen nicht mehr persönlich über eine Beitragserhöhung informiert werden. Die Pflicht zur Versendung eines Informationsschreibens wird für Beitragserhöhungen zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2023 ausgesetzt. In diesem Zeitraum reicht also eine Info auf anderem Wege, z. B. über die Webseite der Krankenkasse.

 

Darum ist das für Dich ein Nachteil

Zum 1. Januar 2023 soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag voraussichtlich um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 % steigen. An den müssen sich die Krankenkassen zwar nicht halten, er bietet aber eine Orientierung. Du kannst also davon ausgehen, dass viele Krankenkassen zum neuen Jahr ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Von den 0,3 % zahlst Du als Arbeitnehmer die eine Hälfte, Dein Arbeitgeber die andere.

Verdienst Du z. B. als Angestellter 3.000 € brutto im Monat, bedeutet ein Anstieg von 1,3 % auf 1,6 % für Dich 54 € Mehrkosten im Jahr für die Krankenkasse. Über den neuen Zusatzbeitrag wirst Du nun aber nicht mehr aktiv per Brief informiert. Damit steigt die Gefahr, dass Du die Erhöhung nicht sofort mitbekommst und ggf. die Frist für Dein Sonderkündigungsrecht nicht einhältst.

Hab ein Auge auf Deine Krankenkasse

Unser Rat: Erhöht Deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst Du Dein  Sonderkündigungsrecht nutzen. Deine Sonderkündigung muss dann spätestens bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem diese den neuen Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt. Ein Krankenkassenwechsel ist zum Glück super einfach: Du meldest Dich einfach bei Deiner neuen Kasse an und die übernimmt dann für Dich die Kündigung beim alten Anbieter.

Laut Check24 haben auch schon einige Krankenkassen angekündigt, dass ihr Zusatzbeitrag auch 2023 unter dem Durchschnittsbeitrag liegen wird – in diesem Fall könnte sich ein Wechsel lohnen. Übrigens: Ein Wechsel Deiner Krankenkasse ist grundsätzlich immer möglich, wenn Du schon mindestens zwölf Monate lang Mitglied bist.

Falls Du Hilfe brauchst, eine gute und weiterhin günstige Krankenkasse zu finden, unterstützt Dich vertragsengel dabei. Schnell und neutral findest Du so die beste Krankenkasse für Dich.

Fluggepäck Probleme? So bekommst Du Schadensersatz

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Wenn Dein am Flughafen aufgegebenes Gepäckstück beim Transport beschädigt wird, verspätet ankommt oder verloren geht, hast Du bei Deiner Airline Anspruch auf Schadensersatz. Der kann bis zu 1.430 € betragen.

 

Schon vor der Abreise vorbereiten

Damit Du bei Problemen mit Deinem Koffer Schadensersatz bekommst, musst Du seinen Inhalt nachweisen. Dafür solltest Du also schon vor der Abreise eine Liste darüber führen, was Du eingepackt hast. Kaufbelege helfen, den Wert Deiner verlorenen Sachen zu bestimmen.

1. Gepäck verschwunden

Wenn es Dich tatsächlich erwischt und Du am Band vergeblich auf Deinen Koffer wartest, solltest Du erstmal Ruhe bewahren. An den meisten Flughäfen gibt es spezielle Schalter für Gepäckprobleme. Melde dort Deinen Verlust und lass Dir darüber unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben. Bei manchen Airlines kannst Du Probleme mit Deinem Gepäck auch über eine App melden.

2. Gepäck verspätet

Vielleicht hast Du ja Glück im Unglück und erfährst am Schalter, dass Dein Koffer nur verspätet ist. In diesem Fall musst Du auf Zahnbürste, Unterwäsche und Co. nicht tagelang warten – Du darfst sie Dir neu kaufen. Diese Ausgaben bekommst Du von Deiner Airline meistens vollständig erstattet.

3. Gepäck beschädigt

Wenn Du beim Auspacken feststellst, dass Dein Gepäck beim Transport beschädigt wurde, solltest Du auch das melden. Dokumentiere die Schäden genau und mach am besten Fotos. Und dann solltest Du nicht trödeln: Den Schaden musst Du innerhalb von sieben Tagen melden, auch im Urlaub. Sonst erlischt Dein Anspruch auf Schadensersatz.

So kommst Du an Deine Entschädigung

Egal ob Dein Gepäck verschwunden, verspätet oder beschädigt ist – Du solltest alle entstandenen Schäden und Kosten lückenlos dokumentieren. Mit Deinen Nachweisen kannst Du dann bei der Airline schriftlich Schadensersatz beantragen. Wichtig: Den Neupreis bekommst Du nicht ersetzt. Der Schaden wird danach berechnet, was die Gegenstände noch wert waren.

Bist Du im Rahmen einer Pauschalreise verreist, kannst Du zusätzlich den Reisepreis mindern: pro Tag ohne Koffer um rund 25 %.

Wenn Deine Airline die Zahlung verweigert oder nicht reagiert, kannst Du Dich auch an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP) bzw. das Bundesamt für Justiz wenden.

Wenn Du Dich nicht selbst mit der Airline herumärgern willst, kannst Du das auch einen Dienstleister erledigen lassen. Das Portal „Fairplane“ erstreitet den Schadensersatz für Dich, im Erfolgsfall zahlst Du dafür zwischen 36 und 42 % der Erstattung.

Gas wird immer Teurer: 6 Wege wo Du das Geld dafür hernimmst

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Wenn Du mit Gas heizt, trifft Dich ab 1. Oktober die neue Umlage, mit der die Bundesregierung die gestiegenen Kosten der Gashändler auf alle Gasverbraucher verteilen will. Allein die kann Dich als Single mehrere Hundert, eine Familie bis zu 1.000€ mehr kosten.

Und das ist erst der Anfang, denn wahrscheinlich wird Dein Versorger selbst später noch mehr verlangen müssen. Das wirst Du dann über höhere Abschlagszahlungen oder Deine Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr spüren. Wir hatten Dir bereits gezeigt, dass da mehrere Tausende Euro an Mehrkosten für Deinen Haushalt im Raum stehen.

Für uns alle ist Energiesparen jetzt das A und O. Aber so hart es klingt: Energiesparen allein wird Dich nur vor einem Teil der Mehrkosten bewahren. Woher nimmst Du also das Geld?

1. Den Notgroschen nutzen

Der Notgroschen auf dem Tagesgeld heißt nicht umsonst so, und falls Du Dich mal gefragt hast, warum Du das Geld nahezu unverzinst da herumliegen hast: genau für so einen Fall.

Am besten befüllst Du Dein Tagesgeld konsequent über einen Dauerauftrag am Monatsanfang. Dann wird Dein Notgroschen auch wieder voll, wenn Deine Nebenkostenabrechnung ein dickes Loch hineinreißt.

2. Verträge und Abos optimieren

Am einfachsten sparen lässt es sich beim Handy und Internet. Als Nächstes sind Deine Abos dran: ungenutztes Fitnessstudio, ein Streamingdienst zu viel, eine Zeitschrift, die Du eh nie liest. Optimiere zudem Deine Versicherungstarife und kündige unnötige Versicherungen – welche das sind, liest Du hier. Vielleicht musst Du auch Deinen Alltag verändern: Ab und zu nicht essen gehen, mehr selbst kochen und bewusst einkaufen bringt mehr, als wir uns gerne eingestehen.

3. Ratenzahlungen aushandeln

Vielleicht kannst Du mit Deiner Vermieterin aushandeln, dass Du die hohe Nebenkostenabrechnung in Raten über eine höhere Warmmiete begleichst. Apropos Raten: Bist Du selbst Gaskunde, könntest Du auch Deine Abschlagszahlungen bei Deinem Energieanbieter vorsorglich erhöhen. Wir halten es aber für sinnvoller, die Abschlagszahlungen nicht selbst zu erhöhen, sondern das Geld auf dem Tagesgeldkonto zu sammeln. Dort ist es sicher, bis Du es benötigst und genau weißt, wie teuer es tatsächlich wird.

4. Der Altersvorsorge an den Kragen gehen

Jetzt geht’s an Eingemachte: ETF-Sparpläne sind flexibel und lassen sich jederzeit runter oder auch ganz aussetzen. Das Geld, das schon im ETF drin ist, bleibt davon unberührt und arbeitet weiter. Wenn’s hart auf hart kommt, kannst Du auch ETF-Anteile verkaufen – mit dem Risiko, dass Du einen schlechten Zeitpunkt erwischst und mit Verlust verkaufst.

Eine private Lebens- oder Rentenversicherung kannst Du ebenfalls herabsetzen oder stilllegen. Zudem hast Du meistens die Möglichkeit, einen Teil des Geldes mit einer sogenannten Teilkündigung herauszuholen. Kläre aber vorher, wie hoch der Stornoabzug ist. Alternativ kannst Du ein sogenanntes Policendarlehen aus dem Vertrag auszahlen lassen. Dabei bleibt Dein Versicherungsschutz vollständig erhalten. Du musst den Betrag aber plus Zinsen bis zum Laufzeitende zurückzahlen.

5. Kredite aufnehmen

Als letztes Mittel der Wahl kannst Du einen Kredit aufnehmen: Dafür musst Du nicht unbedingt zur Bank: Auch Familie und Freunde kommen als Geldgeber infrage. Die Vorteile eines solchen Privatkredits: Dein Schufa-Score spielt keine Rolle, und die Zinsen sind womöglich niedrig. Einen Mustervertrag dafür findest Du hier. Kommt aus Deinem Bekanntenkreis niemand infrage, kannst Du auch zum Ratenkredit greifen. 6. Leben und Heim verändern

Da die Energiepreise wahrscheinlich noch Jahre hoch bleiben werden, kannst Du Dir über grundlegende Veränderungen Gedanken machen: Kannst Du Deine Heizung selbst umbauen? Oder ist Dein Vermieter bereit, hier etwas in Angriff zu nehmen? Oder kommt nicht ein Umzug in ein energetisch effizienteres Gebäude infrage?

Vielleicht musst Du Dir aber auch die Einnahmenseite ansehen: Ist eine ausreichende Gehaltserhöhung realistisch? Oder ergibt es Sinn, über einen Jobwechsel nachzudenken? Die angespannte Personalsituation in vielen Branchen könnte Dir in die Hände spielen. Auch ein Nebenjob kann Abhilfe schaffen: Immerhin steigt der Mindestlohn ab 1.10. auf 12 € die Stunde, und die Minijob-Grenze auf 520 €.

Krankschreibung per Videochat?

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Krankmeldung ohne das Bett zu verlassen – das geht jetzt inzwischen! Allerdings muss der Arzt per Videochat dich trotzdem sehen und Du musst in der Praxis bekannt sein. Aber wie soll das jetzt alles genau funktionieren? Das erfährst Du in diesem Artikel!

 

Bei der Krankschreibung per Videochat gibt es Voraussetzungen!

Klar, wenn man angeschlagen ist, kann der Weg zum Arzt ganz schön anstrengend sein! Die Anstrengung kann man sich allerdings sparen – nachdem die übergangsweise eingerichtete Krankschreibung per Telefon wieder abgeschafft wurde, haben Patienten inzwischen eine andere Möglichkeit, um an eine Krankmeldung zu kommen – und zwar per Videochat! Die Krankschreibung per Video kommt!

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann der Arzt auch per Videochat den Patienten krankschreiben. Die Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Der Versicherte muss in der Arztpraxis bekannt sein sowie, die Erkrankung lässt eine Diagnose und Untersuchung ohne persönliches Erscheinen zu.

Die Dauer der Krankmeldung ist auf 7 Tage begrenzt. Eine Folgekrankschreibung per Videochat gibt es nur, wenn der Patient in der Praxis war und die Arbeitsunfähigkeit persönlich festgestellt worden war.

Der persönliche Kontakt wird weiterhin bevorzugt

Für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch einen Arzt. Es kann also nicht vorkommen, dass jemand ausschließlich nur per Online Fragebogen oder über Videochat krankgeschrieben wird. Durch ein Telefonat war eine Krankmeldung aufgrund der Coronavirus Pandemie erlaubt, wenn jemand unter Covid-19 Symptomen litt.

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videochat soll aber im Einzelfall und unabhängig der Coronavirus Pandemie möglich sein.

Eine repräsentative Umfrage ergab, dass die Deutschen sich für die Zukunft noch mehr digitale Möglichkeiten wünschen (etwa über eMail, Apps, etc.). Gewünscht ist eine allgemeiner Ausbau, der digitalen Gesundheitsversorgung.

 

 

Wann lohnt sich eine Fahrradversicherung?

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Fahrrad-Boom in Deutschland! Im Mai 2020 wurden so viele Fahrräder verkauft wie schon lange nicht mehr. Möchtest Du also dein neues Fahrrad versichern, gibt es einige Dinge die Du beachten solltest!

Der Trend geht der Umwelt zuliebe, weg vom Auto und ab aufs Rad! Vor allem im Sommer sind viele Menschen auf dem Fahrrad unterwegs. Nicht wenige fragen sich also momentan, ob man die neue Anschaffung lieber nicht versichern sollte? Was eine Fahrradversicherung genau bringt und was Du beachten solltest, erfährst Du in diesem Artikel.

Welche Möglichkeiten der Fahrradversicherung gibt es?

Unfall, Vandalismus oder Diebstahl – die Dinge passieren häufiger mal. Unter Umständen ist es sinnvoll, wenn Du dein Fahrrad dagegen versichert hast. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Hausratsversicherung: Reicht es für dich aus, dein Fahrrad nur gegen Diebstahl zu versichern, dann greift oft auch schon die Hausratsversicherung.

  • Hier ist lediglich der sogenannte “Einbruchdiebstahl” versichert. Das bedeutet, dein Fahrrad muss in einem abgeschlossenen Raum (z.B aus deiner Wohnung, oder aus deinem Keller) gestohlen werden.

Wird dein Fahrrad im öffentlichen Raum oder von deinem Privatgrundstück geklaut, dann greift die Hausratsversicherung nicht mehr. Gegen einen Aufpreis, hast Du die Möglichkeit diese Art des Diebstahls gegen einen Aufpreis in deine bestehende Hausratsversicherung mit aufzunehmen. Frag hier am besten deinen Versicherer – rechne nach, ob sich die Mehrkosten für dich überhaupt lohnen.

Generell gilt, Du sollst deine Versicherungsbedingungen dir genau durchlesen, damit Du Bescheid weißt, welche Versicherung am Ende greift und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Extra Fahrradversicherungen

Reicht dir dieser Schutz für dein Fahrrad nicht aus, dann gibt es noch Fahrradversicherungen, die Du extra abschließen kannst. Je nach Vertrag, sind hier Schäden, die durch Unfälle, Produktionsfehler, oder Umweltschäden versichert. Laut www.test.de gibt es Spezialversicherungen ab 52 Euro pro Jahr. Ist dein Fahrrad teuer und kostet beispielsweise 1.000 Euro, musst Du mit einem Versicherungsbeitrag von bis zu 160 Euro rechnen. Bei speziellen Fahrradversicherungen solltest Du auf folgende Dinge achten:

  • Gibt es eine Selbstbeteiligung oder wird der Schaden komplett übernommen?
  • Welche Schadensarten werden übernommen und sind genau versichert und was passt zu deinen Bedürfnissen?
  • Welche Regeln gibt es für die Versicherungen? Haben die Versicherungen spezielle Vorschriften, wie Du dein Rad absichern musst, damit die Versicherung im Schadensfall übernimmt?
  • In welchen Fall zahlt die Versicherung lediglich die Reparaturkosten und ab wann hast Du einen Anspruch auf einen vollständigen Ersatz?

Wann lohnt sich eine Fahrradversicherung?

Wenn Du nur ein einfaches Modell besitzt, dann ist es für dich günstiger, es einfach über deine Hausratsversicherung mitzuversichern. Bei teureren Modellen kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Allerdings kommt das ganze auch auf die individuellen Vorlieben an. Unabhängig davon, solltest Du vor jedem Abschluss nachrechnen, ob sich eine extra Fahrradversicherung auch für dich lohnt.

Lässt sich Homeoffice von der Steuer absetzen?

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Bis zum Abgabetermin für die Steuererklärung 2020 ist noch viel Zeit. Bist Du momentan im Homeoffice? Dann kann sich es lohnen, jetzt einige Dinge für die Steuererklärung 2020 zu beachten. 

 

Für viele Arbeitnehmer wurden die eigenen 4 Wände zum Büro und das Homeoffice wurde zur Alltagsroutine. Durch die lange Zeit zu Hause entstehen natürlich aber auch viel mehr Kosten! Beispiel: Materialkosten für benötigte Arbeitsmittel. Hier stellt man sich natürlich die Frage, ob man Materialkosten & Co. von der Steuer absetzen kann?

Ist das Kurzarbeitergeld eigentlich steuerfrei?

Grundsätzlich kann man diese Frage mit ja beantworten. Steuern zahlst Du nämlich nur auf das Gehalt, das Du während der Kurzarbeit von deinem Arbeitgeber bekommst. Das Kurzarbeitergeld gehört nämlich zu den Lohnersatzleistungen, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies bedeutet, dass der eigentliche Lohn und das Kurzarbeitergeld addiert werden. Für diese Summe wird dann ein Steuersatz berechnet, der auf den eigentlichen Lohn (ohne Kurzarbeitergeld) angewendet wird.

Gut und wichtig zu wissen ist auch, dass für Lohnersatzleistungen während der Kurzarbeit eine Steuererklärungspflicht besteht! Wenn Du innerhalb eines Jahres eine Lohnersatzleistung von mehr als 410€ bekommst, bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du für das Kurzarbeitergeld eine Steuererstattung erhalten könntest, ist relativ hoch.

Die Definition von Arbeitszimmer in der Steuererklärung

Damit Du die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer auch von der Steuer absetzen kannst, gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für dich zusammengefasst:

  • Häusliche Verbindung: Das Arbeitszimmer muss nach Lage, Funktion und Ausstattung in das Haus oder in der Wohnung eingebaut sein. Kellerräume oder das Dachgeschoss gelten auch als Arbeitsräume. Allerdings trifft das ganze nicht zu, wenn die Ausstattung und die Funktion dieser Räume keinem Büroraum entsprechen. Eine Arbeitsecke ist hierfür nicht ausreichend und gilt nicht als Büroraum – da es kein abgeschlossener Raum ist.
  • Berufliche Nutzung: Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes, ist ein Arbeitszimmer für schriftliche, gedankliche, verwaltungstechnische oder organisatorische Arbeiten, aber auch für geistige, künstlerische oder schriftstellerische Arbeiten vorgesehen. Die Nutzung des Arbeitszimmers darf ausschließlich beruflich genutzt werden! Eine private Nutzung ist zu 10% erlaubt.
  • Wenn Homeoffice verpflichtend ist: Von deinem Arbeitgeber lässt Du dir am besten bescheinigen, dass er dich ins Homeoffice geschickt hat. In dem Schreiben sollten am besten auch die Arbeitstage und der Zeitraum vermerkt sein. Als Nachweis für dein Homeoffice solltest Du deinen Arbeitsplatz für die Steuererklärung die 2020 fällig wird regelmäßig dokumentieren. Tipp: Fotografiere deinen Arbeitsplatz zu verschiedenen Zeiten ab – so hast Du eine höhere Chance, dass Du die Kosten vom Finanzamt erstattet bekommst.

Welche Kosten sind absetzbar und welche lassen sich nicht absetzen?

Eigentlich gilt, dass für Aufwendungen, die durch das Arbeiten im Homeoffice entstanden sind, ein Abzugsverbot herrscht. Wenn Du aber durch die Corona-Krise keine andere Möglichkeit hattest, kannst Du pro Jahr 1.250 Euro als Werbungskosten geltend machen.

Anteilige Kosten: Laut Aussage von www.finanztip.de, kannst Du die Homeoffice Kosten anteilig als Werbungs- oder Betriebskosten geltend machen. Hier musst Du den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an deiner Gesamtwohnfläche berechnen. Wenn dein Arbeitszimmer beispielsweise 25% der Wohnfläche ausmacht, dann kannst Du 25% der Miet-, Neben- und Hausratskosten absetzen. Darunter fallen folgende Kosten für Eigentümer und Mieter:

Für den Mieter:

  • Miete
  • Reinigungskosten
  • Wasser-, Abwasser- und Energiekosten
  • Grundsteuer
  • Müllabfuhrgebühr
  • Fehlbelegungsabgabe
  • Wohngebäude,- und Hausratsversicherung

Für den Eigentümer:

  • Die Gebäudeabschreibung
  • Grundsteuer
  • Wasser,- Abwasser,- und Energiekosten
  • Schuldzinsen für Kredite, die zur Herstellung, Anschaffung oder Reparatur des Gebäudes oder Hauses verwendet wurden
  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Rechtsschutzversicherung
  • Wohngebäude,- und Hausratsversicherung
  • Haus- und Grundeigentümerverein
  • Renovierungskosten für die Allgemeinflächen oder für das gesamte Haus

Hast Du für berufliche Zwecke deinen privaten Internetanschluss und Telefonanschluss genutzt, kannst Du 20% oder maximal 20€ pro Monatsrechnung geltend machen

Egal ob das Finanzamt dein Arbeitsplatz als Arbeitszimmer ansieht oder nicht – Du kannst Arbeitsmittel immer von der Steuer absetzen. Hier ist es egal, wo sich die Arbeitsmittel in der Wohnung befinden. Wichtig ist hier nur, dass Du diese ausschließlich für berufliche oder betriebliche Zwecke benutzt. Wenn sie nicht mehr als 952 Euro inkl. Mehrwertsteuer kosten, können sie als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden. Dinge die mehr Kosten, müssen dann über die Nutzungsdauer aufgeschrieben abschreiben. Für Büromöbel liegt die Nutzungsdauer bei 13 Jahren.

Unser Fazit

Die Abgabe der Steuererklärung für 2020 lohnt sich wegen der besonderen Umstände durch die Corona-Krise auf jeden Fall. Wichtig ist allerdings, dass Du dich hier gut vorbereitest. Dadurch steigen deine Chancen auf eine Erstattung.

Hier sind zwei Dinge besonders wichtig:

  1. Du solltest deinen Arbeitsplatz auf jeden Fall dokumentieren und am besten so oft wie möglich und zu verschiedenen Uhrzeiten. Denn durch die Dokumentation hast Du einen Nachweis für das Finanzamt, dass Du im Homeoffice gearbeitet hast.
  2. Lasse dir außerdem eine Bescheinigung über das Homeoffice von deinem Arbeitgeber ausstellen.

Dein Handyvertrag wird ab heute GÜNSTIGER!

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Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01. Juli 2020 beschlossen! Was bedeutet aber diese Senkung für die Preise der Mobilfunkanbieter? Wird es billiger? Dies erfährst Du jetzt!

 

Um die Wirtschaft nach den Folgen des Coronavirus wieder ein wenig anzukurbeln, hat die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen – von 19% auf 16% und auf den verminderten Satz von 7% auf 5% bis zum Ende des Jahres! 2021 steigt es dann wieder auf das vorherige Niveau. Diese vorübergehende Maßnahme bedeutet für viele Unternehmen eine große Umstellung – IT-Systeme müssen umgestellt bzw. aktualisiert werden und die Preise müssen angepasst werden. Dies kostet Zeit und ist auch zum Teil mit sehr hohen Kosten verbunden.

So reagieren Telekom & Co. auf die Senkung der Mehrwertsteuer

Deutsche Telekom: Als erstes Telekommunikationsunternehmen kündigte die Telekom an, die Senkung der Mehrwertsteuer an die Kunden weiterzugeben. Die Anpassung der monatlichen Tarifkosten soll ab dem 01. Juli erfolgen. Dies gilt für alle bestehenden Anschlüsse, die von der Telekom vermarktet werden.

Momentan ist es allerdings noch unklar, ob und wie sich die Senkung der Mehrwertsteuer auf Neuverträge auswirken wird. Denn Neuverträge werden schon mit einem Preisvorteil angeboten.

Vodafone: Auch Vodafone hat sich nach internen Beratungen dazu entschieden, die Senkung an die Kunden weiterzugeben. Vodafone Kunden aus dem Mobilfunk, (V)DSL- und Kabel Bereich dürfen sich über eine Senkung freuen.

Telefónica/O2: Hier sei man auch auf das Ergebnis gekommen, die Senkung an die Kunden weiterzugeben. Wie das Konzept allerdings am Ende aussieht ist noch nicht sicher, denn der Anbieter kann nicht bei jedem Produkt das gleiche Vorgehen umsetzen. Es wäre also denkbar, dass Laufzeitverträge eine Preisanpassung bekommen und bei Prepaid-Produkten eine Gutschrift einzuführen.

1&1: Das Unternehmen wird ebenfalls seine Preise anpassen. Allerdings kann es sein, dass sich das Vorgehen verzögert. Denn die Anpassung der IT-Systeme sei sehr umfangreich. Die Mitarbeiter arbeiten jedoch mit Hochdruck an der Aktualisierung. Zum 1&1-Repertoire gehören Handyverträge, die im Netz von O2 und Vodafone realisiert werden sowie DSL-Verträge.

Wie viel Ersparnis macht die Senkung der Mehrwertsteuer denn aus?

In Deutschland sind bisher 19% Mehrwertsteuer angefallen. Durch die Senkung fallen jetzt bis zum Ende des Jahres 16% Mehrwertsteuer an. Geben die Anbieter etwa die vollständige Senkung der Mehrwertsteuer weiter, macht es also einen Unterschied von 2,52 Prozent. Unterm Strich ist es also nicht soooo viel.

Ein paar Beispiele: Zahlt der Kunde für einen Tarif 9,99 Euro, sparen sie nach dem reduzierten Mehrwertsteuersatz 25 Cent monatlich. Über dem Zeitraum von sechs Monaten (denn bis dahin greift die Senkung), ergibt sich ein Ersparnis von 1,50 Euro.

Bei einem Monatspreis von 30 Euro, sparen Kunden monatlich 76 Cent. Das Gesamtersparnis liegt hier bei 4,56 Euro.

Kostet der Tarif monatlich 70 Euro, dann ergibt sich ein Ersparnis monatlich von 1,76 Euro – insgesamt wären das 10,56 Euro bis zum Jahresende.

… es ist nicht die Welt – aber immerhin etwas! 

Geldanlage in Zeiten von Corona

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2020 – das Jahr werden wir so schnell nicht vergessen! Für viele Anleger begann das Jahr 2020 erfreulich. Denn wer sein Geld an der Börse investiert hatte, erfreute sich über den starken Auftakt diesen Jahres!

Die Allzeitrekorde am Deutschen Aktienindex erweckten augenscheinlich neue Chancen am Aktienmarkt! Die zuvor erwarteten Einbrüche schienen sich ins Positive gewandelt zu haben. Die vielfach prognostizierte Rezession habe sich nicht bewahrheitet und auch im Handelsstreit zwischen den Supermächten – USA und China, kam es im Januar 2020 mit der Unterzeichnung des Teilabkommens zum Aufatmen. Infolge des Handelskriegs, wurde das globale Wirtschaftswachstum gehemmt und sorge für Verunsicherungen. Die Weichen für ein witschaftlich starkes Jahr wurden durch die Unterzeichnung des Teilabkommens am Anfang des Jahres gelegt.

Doch dann kam das Coronavirus…

Ein bislang unbekanntes Virus führte unter anderem zu Hilfspaketen der Regierung, Betriebsschließungen und einer kritischen Situation am Arbeitsmarkt. Die etlichen Neuansteckungen und Todesfälle durch Corona machten sich an der Wirtschaft wider.

Die Börse reagierte mit massiven Einbrüchen auf diese ungewöhnliche Situation. Einige Unternehmen streichen oder kürzen gänzlich die Dividendenzahlungen. Anleger gerieten unter Druck und flüchteten infolgedessen vermehrt in sichere Anlagen. Eine beliebte Alternative scheinen Bonitätsstarke Zinspapiere darzustellen – jedoch herrscht am Zinsmarkt eine unveränderte Ebbe. Möchtest Du also aus deinem Geld Gewinne schöpfen, wirst Du hier nicht als Gewinner hervorgehen. Wenn man die geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen im Zuge der Krise betrachtet, wird ein Anstieg auf dem Zinsmarkt in den nächsten Jahren nicht vermutet.

Der Börsenmarkt scheint sich wieder zu erholen und Anleger sind verunsichert, ob das der richtige Zeitpunkt ist, um in das Aktiengeschäft zu investieren. Ob wir allerdings den Höhepunkt der Krise bereits erreicht haben, weiß gewiss niemand. Was man aber von der Börse aus der Vergangenheit gelernt hat ist, dass schon immer eine Volatilität vorhanden war und wer in schwankungsreichen Zeiten mit voreiligen, panischen Handeln reagierte, musste oft Einbußen in Kauf nehmen.

Es scheint strategisch Klüger, sich dem Herdenantrieb entgegenzustellen und stattdessen mit Ruhe und Beobachtung zu agieren. In den Zeiten, in denen die Kurse niedrig sind, kann man zu günstigen Preisen einkaufen. Jedoch gilt auch hier: Lieber gestückelt zu unterschiedlichen Zeiten investieren, als alles auf einmal! So können verschiedene Eintrittszeitpunkte genutzt werden. Außerdem sollte nicht nur auf ein Produkt gesetzt werden – hat man mehrere Positionen aus verschiedenen Branchen im Bestand, kann das Gesamtportfolio einzelne Dämpfer kompensieren.

Fehlt die nötige Zeit und das Know-how, um geeignete Einzelwerte auszuwählen, kann man dennoch in das Thema Aktien einsteigen und sich den breiter gesteuerten Fondsbereich genauer ansehen. Denn trotz breiter Streuung, sind die Produkte nicht risikolos. Was für den Einzelnen die richtige Anlagestrategie ist, bleibt weiterhin Geschmackssache.

Immer mehr Privatanleger in Deutschland vertrauen bei ihrer Geldanlage auf bankenunabhängige Vermögensverwalter. Unabhängige Vermögensverwalter können frei von Produkt- und Verkaufsinteressen beraten.