Das ändert sich ab dem 01. April 2020!

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Der April kommt mit einigen Änderungen! Wir haben euch zusammengefasst, was sich ändert.

 

1. Erhöhte Steuern auf Flugtickets

Ab dem 1. April gilt ein höherer Steuersatz im Luftverkehr – somit werden die Steuerabgaben pro Flug steigen. Dabei wird zwischen einer Kurz, Mittel und Langstrecke unterschieden. Innerhalb Europa steigen die Preise von 5,65 Euro auf 13.03 Euro pro Ticket. Bei einer Distanz bis 6000 Kilometer von 9,96 Euro auf 33.01 Euro. Bei Fernflügen steigt der Preis von 18 Euro auf 55,43 Euro.

2. Höherer Mindestlohn im Baugewerbe

Für Beschäftigte im Baugewerbe steigt der Mindestlohn – die Erhöhung gilt unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn! Hier wird zwischen einem Mindestlohn 1, Mindestlohn 2 und Mindestlohn 3 unterschieden.

  • Hilfsarbeiter auf dem Bau (Mindestlohn 1): Von 12,20 Euro auf 12,55 Euro
  • Facharbeiter aus den alten Bundesländern (Mindestlohn 2): Von 15,20 Euro auf 15,40 Euro
  • Facharbeiter aus Berlin (Mindestlohn 3): Von 15.05 Euro auf 15.25 Euro

3. Neue Regelungen bei Bafög-Rückzahlungen

Ab April werden die monatlichen Bafög-Rückzahlungen erhöht! Die Rückzahlungsrate wird von 105 Euro auf 130 Euro steigen. Die maximale Rückzahlungssumme liegt in Zukunft bei 10.010 Euro.

4. In zwei Handwerksbranchen Mindestlohn

Für Bildhauer und Steinmetze gibt es im April 2020 ebenfalls einen Mindestlohn. Der bundesweite Mindestlohn lag bisher bei 11,85 Euro. Die bisherige Festlegung läuft im nächsten Monat aus und wird ab dem 01.05.2020 auf 12,20 Euro erhöht.

Aber auch für Handwerker gibt es gute Nachrichten! Der Mindestlohn läuft auch aus und wird wie folgt aussehen:

  • Ungelernte Arbeitnehmer: Von 10,85 Euro auf 11,10 Euro
  • Gesellen aus alten Bundesländern und Westberlin: Von 13,30 auf 13,50 Euro
  • Gesellen aus dem Berlin/Osten: Von 12,95 auf 13,50 Euro

Diese Änderungen treten ab dem 01.05.2020 in Kraft.

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