Zum Jahresanfang haben viele Krankenkassen die Beiträge erhöht. Möchtest auch Du dich gegen diese Preiserhöhung wehren? Dann kannst du ganz einfach deine Krankenkasse wechseln. In diesem Artikel erfährst Du wie einfach das gehen kann.
Die Zusatzbeiträge 2020
Der Zusatzbeitrag kann 2020 der Kassen tatsächlich bis zu 2,7% deines Gehalts betragen. Manche Kassen verlangen einen Gesamtbeitrag von 14,6% (die AOK Sachsen zum Beispiel) bis zu 16,8% (BKK Herkules). Laut krankenkasse.de sollen Ende 2020 die Beitragssätze erneut steigen. Die Beitragsermessungsgrenze steigt von 54.450€ auf 56.250€. Darüber hinaussteigendes Einkommen ist beitragsfrei. Mit einem Wechsel der Krankenkasse kannst Du dir im besten Fall 2,2% deines Bruttogehaltes sparen!
So kannst Du deine Krankenkasse wechseln
Zwischen gesetzlichen Krankenkassen kann man ganz einfach wechseln. Bevor Du allerdings wechseln kannst, musst du aufgrund der gesetzlichen Mindestbindungsfrist 18 Monate schon bei deiner alten Kasse sein. Bist du keine 18 Monate versichert kommen wir im laufe des Artikels noch dazu, wie du eventuell trotzdem wechseln kannst.
Die Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich erfolgen – per Brief, Fax oder Email! Wir empfehlen Dir, die Kündigung per Einschreiben an die Krankenkasse zu schicken.
Auch ohne 18 Monate Mindestbindungsfrist kündigen
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Eine außerordentliche Kündigung ist machbar wenn, erstmalig ein Zusatzbeitrag erhöht wurde, der Zusatzbeitrag erhöht wurde oder eine Prämie die bisher ausgezahlt wurde gekürzt wurde. Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, eine Erhöhung des Zusatzbeitrages mitzuteilen! Die Mitteilung muss schriftlich und einen Monat vor der Ersterhebung des Zusatzbeitrags geschehen.