Darauf muss beim Geschenk-Umtausch geachtet werden!

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Oh! Doch nicht das passende Weihnachtsgeschenk bekommen? Wie gut dass man manche Weihnachtsgeschenke umtauschen kann! Wir von vertragsengel – die Haushaltsberater geben euch nützliche Tipps.

 

Tatsächlich macht es einen Unterschied, wo das Geschenk gekauft wurde. Häufig stellt man sich außerdem die Frage, wie lange Kunden die Geschenke überhaupt umtauschen können und ob das geht. Der Umtausch von Geschenken wird nicht anders behandelt wie der ganz normale Warenumtausch – den einzigen Unterschied gibt es aber zwischen online Geschenken und Geschenken aus dem Handel. Prinzipiell gilt in Deutschland, dass Einkäufe vom Händler nicht zurückgenommen werden dürfen – es sei denn, die Ware ist mangelhaft/beschädigt. Viele Geschäfte bieten den Service aber aus Kulanz an damit die Kundenzufriedenheit steigt.

Für Online Shops gibt es allerdings andere Bedingungen! Denn bei Online-Shops hat der Kunde keine Möglichkeit, das Produkt selber zu begutachten. Deshalb gibt es hier das sogenannte Widerrufsrecht und Käufer können ohne Angaben von Gründen das Produkt wieder zurücksenden. Beim Umtausch geben die Händler meistens einen Gutschein raus oder erstatten entweder das Produkt. Die Versandkosten für die Rücksendung müssen allerdings von den Kunden meistens selber getragen werden – jedoch bieten viele Unternehmen auch die Rücksendung kostenlos an.

 

Fristen 

Beim Händler vor Ort gibt es individuelle Fristen – meistens liegen diese aber 1 oder 2 Wochen nach dem Kauf des Produkts. Online sieht es anders aus – hier hat der Kunde 14 Tage Zeit das Produkt zurückzuschicken. Die zwei Wochen starten ab dem Zeitpunkt, wenn der Kunde das Paket in Empfang nimmt. Eine gute Nachricht gibt es: Wegen der Weihnachtszeit bieten Händler längere Fristen an.

 

Diese Bedingungen müssen erfüllt werden

Für den Umtausch oder die Rückgabe von Geschenken müssen einige Bedingungen erfüllt werden! Tatsächlich muss man auch nachweisen können, dass man das Produkt in dem Laden gekauft hat. Man muss den Kassenzettel nicht aufbewahren – es reicht tatsächlich auch aus, wenn man einen Kontoauszug zeigt oder die Kreditkartenabrechnung. Originalverpackungen sind außerdem nicht erforderlich – viele Händler nehmen die Ware mit der Originalverpackung viel lieber an, aber diese ist nicht zwingend erforderlich. Viel wichtiger ist es, dass das Produkt in einem einwandfreien Zustand ist.

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