Handyverträge nur noch für ein Jahr

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Wer zukünftig den Kündigungstermin für den Handyvertrag oder das Fitnessstudio verschläft, soll in Zukunft nicht mehr dafür teuer zahlen müssen. Ein Gesetzesentwurf soll vor mehrjährigen Verpflichtungen beim Mobilfunkanbieter oder bei Fitnessstudioketten schützen.

 

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will nämlich die Mindestlaufzeit von Handy-Verträgen, Fitnessstudio-Mitgliedschaften und von Zeitungs-Abos von den jetzigen 24 Monaten auf 1 Jahr begrenzen. Lambrecht dazu in einem Interview in der “BILD”-Zeitung: “Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer. Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung.”

 

Laut dem Gesetzesentwurf welcher der “BILD”-Zeitung vorliegt, sollen künftig Mobilfunkverträge nur noch für ein Jahr abgeschlossen werden dürfen. Verpasst man mal die Kündigung, soll sich der Vertrag nicht mehr wie üblich um ein Jahr oder gar zwei Jahre verlängern, sondern nur noch um 3 Monate. Bei Verträgen mit Fitnessstudios würde das gleiche gelten.

 

Das gleiche würde auch für dubiose Werbeanrufe für Gas- und Stromanbieter gelten. Um Betrug zu vermeiden, sollen Kunden Verträge nicht nur über Telefon abschließen können, sondern müssen sie auch noch zusätzlich schriftlich bestätigen. 220.000 Deutsche waren im vergangenen Jahr laut dem Ministerium nach einem Telefonanbieter-Wechsel unzufrieden.

 

 

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