Änderungen bei Kindergeld, Einkommenssteuer und Krankenversicherung – das alles und noch mehr können Sie erwarten
Zum 01. Januar eines jeden Jahres bringt immer viele Gesetzesänderungen mit sich. Nicht anders ist es dieses mal. Über viel Gutes, wenn auch nicht im großen Ausmaß, können Sie sich freuen. Dein Haushaltsberater – das Magazin, stellt für Sie einige Änderungen vor.
KINDERGELD – Neues Jahr, neues Glück: Abermals erhöht sich das Kindergeld um zwei Euro. Jeweils 194 € pro Monat für die ersten beiden Kinder kann man ab sofort erwarten, 200 € für das Dritte und 225 € für jedes weitere Kind. Es gibt aber auch schlechte Neuigkeiten: Kindergeld kann nun nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
UNTERHALT – So wie das Kindergeld steigt auch der Unterhalt für minderjährige Trennungskinder – je nach Alter und Einkommen der Eltern fallen die Steigerungen zwischen 6 und 12 € aus. Aber auch die Einkommensklassen wurden reformiert, was nachteilig für die Kinder ausfallen kann.
HARTZ IV – Die Empfänger vom ALG II können ab diesem Jahr mit einem leicht gestiegenen Regelsatz rechnen: 416 € statt ehemals 409 € pro Monat.
LÖHNE – Die Mindestlöhne für Pflegekräfte (neu: 10,55 € West, 10,05 € Ost) und Personen im Elektrohandwerk (10,95€ bundesweit) steigen an. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn bleibt leider bei 8,84 €. Auch beim Thema Lohngleichheit hat sich etwas verändert: Beschäftigte haben nun einen individuellen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit über 200 Mitarbeitern kann man nun einfordern, über die Bezahlung von Kollegen mit gleichartiger Tätigkeit zu erfahren. Damit sollen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringert werden.
EINKOMMENSSTEUER – Ebenfalls steigt der Grundfreibetrag. Bei ledigen Personen von 8820 € auf glatt 9000 €. Und bei verheiraten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften auf 18.000 €. Auch der Kinderfreibetrag steigt – auf insgesamt 7428 €.
KRANKENVERSICHERUNG – Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt von 1,1 auf 1,0 %. Zusätzlich führt ein neues Beitragsbemessungsverfahren dazu, dass sich die Krankenkassenbeiträge Selbstständiger in Zukunft besser an den tatsächlichen Einnahmen orientieren.
RENTE – Auch die Rentenkassen sind voll und so sinkt der Beitragssatz um ebenfalls 0,1 % von 18,7 auf 18,6 %. Die Rentner selber können ab Juli mit einem Plus von etwa drei Prozent bei der Rente rechnen.
Die meisten dieser Änderungen werden vermutlich lediglich die Inflation ausgleichen oder abbremsen. Daher empfiehlt es sich also auch weiterhin bei seinen Kosten aufzupassen und Haushaltskosten zu optimieren.