Bestimmte Versicherungsbeiträge mindern bei einigen Arbeitnehmern die Höhe der Einkommensteuer. In diesem Artikel erfährst Du, um welche es sich handelt und wie Du am besten vorgehst.
Die Kosten für die Altersvorsorge, die der Basisabsicherung dienen, kannst Du als Sonderausgabe absetzen. Das sind hier vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für ein berufsständiges Versorgungswerk sowie Beiträge zur Basis-Rente, die auch Rürup-Rente genannt wird. Für das Steuerjahr 2019 wird bei der Basisrente 88 Prozent der Einzahlung abzugsfähig – bis zu einer Bemessungsgrenze von 24.305 Euro. Die Angaben trägst Du in die Anlage “Vorsorgeaufwand” in deiner Einkommensteuererklärung ein.
Die Riester-Rente wird nicht nur über direkte Zulagen, sondern auch indirekt über Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug von maximal 2100 Euro gefördert. Der Steuervorteil kommt aber nur dann zur Geltung, wenn er für den Steuerpflichtigen günstiger als die Zulage ist. Die Günstigerprüfung führt das Finanzamt automatisch durch. Es gibt für die Riester-Beiträge ein eigenes Formular mit der Bezeichnung “AV” als Anlage zur Steuererklärung.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Einen Vorsorgecharakter haben auch diese Versicherungen:
- Pflegezusatzversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung für den Bereich Freizeit
- Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei den meisten Arbeitnehmern ist allerdings die steuerliche absetzbare Höchstgrenze von 1900 Euro schon mit der Basiskrankenversicherung oder mit der gesetzlichen Pflegeversicherung überschritten und die Geltendmachung weiterer Versicherungsbeiträge ist damit nicht möglich.
Versicherungen als Werbungskosten
Policen die ein berufliches Risiko abdecken, lassen sich als Werbungskosten absetzen. Das gilt beispielsweise für die Berufshaftpflichtpflichtversicherung. oder für die Berufsrechtsschutzversicherung. Hier gilt keine Höchstgrenze. Überschreitest Du den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro, wirken sich die Beiträge steuermindernd aus. Die Beiträge musst Du in der Anlage “N” der Steuererklärung eintragen.
Bei reinen Sachversicherungen hast Du leider gar keine Chance auf ein Steuerersparnis. Denn Beiträge zur Hausrat,- Rechtsschutz,- oder Kfz-Kaskoversicherungen sind nicht abzugsfähig.