Selbständige geraten jetzt durch die Coronakrise auch durch die Krankenversicherungsbeiträge in finanzielle Not! Das betrifft gesetzlich aber auch privat Versicherte. Ich verrate dir in diesem Artikel, was Du jetzt tun kannst!
Ich bin gesetzlich versichert und kann nicht zahlen! Was kann ich jetzt tun?
Auch wenn Du momentan den Beitrag nicht zahlen kannst, solltest Du schnell eine Beitragssenkung beantragen! Dein Beitrag richtet sich vor allem nach deinem Gewinn, der in deinem letzten Steuerbescheid ausgewiesen ist. Gegebenenfalls spielen aber auch andere Faktoren eine Rolle, etwa vielleicht aus Vermietung und Verpachtung.
Bei einem Gewinneinbruch von mehr als 25% im Vergleich zum letzten Einkommensteuerbescheid können Selbständige den Beitrag zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung senken!
Welche Unterlagen muss ich dann der Krankenversicherung vorlegen?
Normalerweise musst Du einen geänderten Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes vorlegen. Durch die Corona-Krise wurden die Hürden für die Nachweise einer Belastung durch die bisherigen Beiträge gesenkt. Nun reicht nämlich auch ein Schreiben deines Steuerberaters und gegebenenfalls eine Erklärung (glaubhaft) von dir selbst. Alle weiteren Einzelheiten solltest Du mit deiner Krankenkasse abklären.
Wie weit kann der Krankenkassenbeitrag gesenkt werden?
Der Beitrag wird derzeit mindestens auf einer Beitragsermessungsgrenze von 1.061,67 Euro erhoben. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Gesamtbetrag für die Kranken und Pflegeversicherung von ca. 200 Euro.
Auch den Mindestbeitrag kann ich momentan nicht zahlen
Auch hier solltest Du so schnell wie möglich eine Beitragssenkung beantragen! Außerdem kannst Du zusätzlich um eine Stundung des gesenkten Beitrages bitten – derzeit ist dies in der Regel möglich. Die AOK Plus hat verkündet, dass eine Stundung der Beiträge momentan bis Ende September möglich sind.
Aber Achtung: Die Abrechnung kommt später – sobald Du den nächsten Steuerbescheid erhältst, musst Du diesen der Krankenkasse vorlegen. Der Beitrag wird dann endgültig nach dem Gewinn bestimmt, den Du in diesem Jahr erzielt hast. Das sind dann wieder mindestens 200 Euro im Monat.
Kann ich Arbeitslosengeld II beantragen wenn ich Selbständig bin?
Ja, das gab es bisher auch schon. Die Coronakrise bringt für dich als Selbständigen erleichterte Voraussetzungen. Ein Antrag auf das Arbeitslosengeld II lohnt sich oft schon wegen den Beiträgen zur Kranken und Pflegeversicherung.
Bei manchen kleinen Selbständigen reicht das Einkommen gerade noch, um die Miete bezahlen zu können oder Dinge für den täglichen Bedarf decken zu können. Aber für Versicherungsbeiträge bleibt kein Geld mehr übrig. Wenn dies der Fall ist, dann lohnt sich der Weg zum Jobcenter. Prüft das Amt, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, werden auch Kranken und Pflegebeiträge berücksichtigt. Möglicherweise werden so Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung übernommen.
Habe ich bei Zahlungsverzug weiter Ansprüche auf Leistungen?
Egal ob Du die Beiträge stundest oder abgesenkt werden – an den Leistungsansprüchen ändert sich nichts. Dies gilt auch, wenn eine Entscheidung über die Stundung angesichts der aktuellen Überlastung auch der Krankenkasse erst später erfolgt.
Ich bin privat krankenversichert aber kann die Beiträge nicht zahlen
Bei Zahlungsschwierigkeiten solltest Du auch auf jeden Fall deine Krankenkasse kontaktieren. Warte nicht, bis Du mit den Zahlungen in Verzug geraten bist. Denn wenn Du zwei Monate im Vollzug bist, kann dir eine Mahnung ausgesprochen werden. Die Versicherung kann nicht nur ausstehende Beiträge fordern sondern auch Mahngebühren und Säumniszuschlag in Rechnung stellen. Später kann dann auch eine Ruhendstellung Ihres Vertrags und die Überführung in den Notlagentarif drohen.
Lohnt sich als privat Versicherter ein Antrag auf Hartz 4?
Das kann gut sein! Das Sozialgesetzbuch sieht nämlich ein Zuschuss vor – der kann durchaus mehrere Hundert Euros betragen. Du kanns auch den Zuschuss vom Jobcenter auch bekommen, wenn dein eigenes Einkommen nach den Maßstäben bei Hartz 4 noch ausreicht, aber die Beiträge zur PKV eine zu schwere Belastung wäre!
Welche Regeln gelten für den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Möglicherweise musst Du den Basistarif der PKV wechseln, dessen Leistungen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Wenn das Jobcenter einen Zuschuss zahlt, darf die private Krankenversicherung im Basistarif nur noch die hälfte berechnen. 2020 beträgt die maximale Basistarif Prämie der privaten Krankenversicherung maximal 735,94 Euro. Das Jobcenter übernimmt hier also 367,97 Euro als Krankenversicherungsbeitrag.
Wenn Du Arbeitslosengeld II bzw. einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragst, musst Du die Höhe des für dich geltenden Basistarif nachweisen. Auf dieser Grundlage berechnet dann das Jobcenter den Zuschuss.
- Vom Jobcenter musst Du dir zunächst bescheinigen lassen, dass auf Grundlage des normalen Beitrags Hilfebedürftigkeit nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bestehen würde.
- Hast Du die Bescheinigung, dann geht es mit dieser zur Krankenversicherung. Diese bescheinigt dann die Höhe des Beitrags im (halben) Basistarif.
- Mit der PKV-Bescheinigung gehst Du dann wieder zum Jobcenter.
Muss ich für den Zuschuss in den Basistarif wechseln?
Nein – das Jobcenter übernimmt allerdings die maximale Höhe des Beitrags im Basistarif.
Was gilt, wenn mein Versicherungsbeitrag niedriger ist als der Beitrag im halben Basistarif?
Dann kannst Du in deinem gewählten Tarif weiterhin versichert bleiben. Das Jobcenter übernimmt aber nicht den für dich fiktiv geltenden Beitrag halber Basistarif, sondern den Beitrag den Du tatsächlich deinem Versicherungsunternehmen schuldig bist.
Gelten die ganzen Regelungen auch für die private Pflegeversicherung?
Ja! Hier liegt der gesetzliche Höchstbeitrag monatlich bei 154,68 Euro für kinderlose. Die Hälfte davon sind 77,34 Euro – so viel übernimmt das Jobcenter maximal als Beitrag. Auf diesen Beitrag müssen private Versicherer die monatlich erhobene Prämie absenken, wenn ansonsten Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II eintreten würde.
Trifft das alles auch für privat versicherte Familienmitglieder zu?
Ja. Dies gilt für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Also auch gegebenenfalls für Ihren Ehe, Lebenspartner und für deine Kinder.