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Unfall im Homeoffice! Welche Versicherung zahlt?

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Unfall im Homeoffice! Welche Versicherung zahlt?

Homeoffice ist wegen dem Coronavirus momentan im Trend! Da stellt sich die Frage: Was muss ich beachten, wenn im Homeoffice etwas passiert und welche Versicherung zahlt? In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick.

Viele Menschen und Firmen nutzen die Möglichkeit aus und schicken die Mitarbeiter (wenn Möglich) ins Homeoffice – um die lange Anfahrt sich zu sparen um so wenig wie möglich in öffentlichen Verkehrsmitteln zu stecken oder um Familie und Job besser unter einen Hut zu kriegen. Doch was passiert wenn ich mir beim Homeoffice das Bein breche oder mich verletze? Die Gesetzeslage zum Versicherungsschutz im häuslichen Umfeld ist leider nicht ganz transparent.

Beschäftigt man sich jedoch länger damit dann wird laut Sozialgesetzbuch klar, dass bei Unfällen im Homeoffice zwischen dem privaten Lebensbereich und Arbeitsort (also die geschäftlich genutzten Räume) unterschieden wird. In den letzten Jahren gab es mehrere Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die definieren, welche Bereiche im Homeoffice zum gesetzlichen Versicherungsschutz gehören.

Snack am Kühlschrank holen? Nicht versichert!

Vom Versicherungsschutz ist der Weg zum Kühlschrank oder zum Wasserhahn wenn man sich Trinken nachfüllen möchte nicht versichert, da diese Tätigkeiten im eigenen Interesse ausgeübt werden. Verlässt man das Büro um sich Essen zu holen, ist bei Unfällen somit nicht versichert. Eine private Unfallversicherung ist hier sinnvoll.

Betriebswege zu Hause können durchaus in der eigenen Wohnung liegen. Geht der Mitarbeiter zum Beispiel zum Drucker und möchte etwas geschäftliches ausdrucken und stürzt dabei, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Verletzt man sich zum Beispiel, wenn man eine Akte aus dem Schrank genommen hat – ist dies auch gesetzlich unfallversichert.

Verletzt man sich im Homeoffice, dann wird dies genau überprüft ob die Verletzung passiert ist als der Mitarbeiter eine unternehmerische Tätigkeit ausüben wollte. Oft ist dies aber schwer festzustellen, ob zum Beispiel der Gang die Kellertreppe hinab eine private oder eine unternehmerische Tätigkeit war. Eindeutig definiert ist natürlich ein Unfall im Bürogebäude – diese sind meistens immer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Drei Tipps was das Thema Homeoffice angeht

  • Dokumentiere im Ernstfall die Umstände des Unfallgeschehens!
  • Schließe ergänzend eine private Unfallversicherung ab!
  • Der Arbeitsplatz sollte nicht der Esstisch sein sondern am besten ein separates Büro! Denn so sind geschäftliche und private Tätigkeiten deutlich getrennt.