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Im Ehrenamt richtig versichert!

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Im Ehrenamt richtig versichert!

Gott sei Dank – viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich! Egal ob im Altenheim, im Sportverein oder in Parteien. Manchmal stellt man sich die Frage, wie und ob man im Ehrenamt versichert ist. Eins ist klar: Nicht alles ist automatisch versichert wenn etwas passiert!

 

Die meisten, die ehrenamtlich arbeiten sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die Heilbehandlung sowie die Kosten für die Rehabilitation. Im schlimmsten Fall kommt die gesetzliche Unfallversicherung auch dafür auf, wenn es um eine dauerhafte Rente geht (sofern man sich so stark verletzt hat, dass man dauerhafte Schäden hat und Rente beziehen muss).

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Dich kostenlos und Du zahlst keine Beiträge. Wenn Dir also ein Unfall während der ehrenamtlichen Arbeit passiert, bekommst Du von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse Leistungen.

Was ist wenn andere Personen zu Schaden kommen?

Durch ein blödes Missgeschick kann es passieren, dass andere Personen im Rahmen des Ehrenamts zu Schaden kommen können. Die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation haftet in so einem Fall, Du musst nicht selber für die Kosten aufkommen! Für andere freiwilligen Tätigkeiten die mit einer etwas besonderen Verantwortung verbunden sind, kann der Schutz über eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Am besten fragst Du da bei deiner Versicherung nach – sie kann Dir da am besten weiterhelfen!

Ausnahme gibt es bei öffentlichen Ämter

Betreibst Du ein öffentliches oder sogar ein hoheitliches Ehrenamt, genießt Du keinen Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung. Gemeinderatsmitglieder, Bürgermeister, Schöffen, Laienrichter und Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind davon betroffen. Für diese Gruppen besteht aber ein Versicherungsschutz über die zuständige Kommune oder über die Behörde.