Die Corona-Krise beeinflusst derzeit einige Abos und Verträge die durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht mehr wahrgenommen werden können. Fußballspiele finden nicht mehr statt und die Fitnessstudios haben auch zu – doch was passiert jetzt mit den laufenden Verträgen und Abos?
Die Fitnessstudio-Verträge
Die Verbraucherzentrale hat hierzu eine klare Meinung: Beiträge müssen nicht mehr gezahlt werden, solange das Fitnessstudio die Leistung wegen Schließung der Räumlichkeiten nicht erbringen kann. Jedoch war die ganze Situation nicht vorhersehbar war, beinhalten die meisten Verträge keine Regelung. Laut der Verbraucherschutzzentrale liegt also momentan eine Vertragsstörung vor und Du solltest am besten mit deinem Anbieter eine Lösung finden. Meistens ist es möglich, dass die Beiträge pausiert werden.
Pay-TV Abos wie z.B Sky
Pay-TV Anbieter leben vor allem von Sportveranstaltungen die im Fernsehen übertragen werden – momentan sieht das aber schlecht aus, denn Sportveranstaltungen wurden abgesagt und finden momentan nicht statt. Selbst die Europameisterschaft wurde für dieses Jahr abgesagt und auf das Jahr 2021 verschoben.
Sky hat reagiert und einige Zusatzangebote kostenlos freigeschalten. Für alle Kunden öffnet Sky seine Cinema und Entertainment-Angebote. Sky geht außerdem davon aus, dass die Sportveranstaltungen auf jeden Fall zeitversetzt nachgeholt werden.
Bei DAZN hattes Du auch vor der Coronakrise ein monatliches Kündigungsrecht. Allerdings lohnt es sich, bei DAZN reinzuschauen, was aktuell geboten wird! Legändere Spiele der Vergangenheit werden noch einmal gezeigt.
Was ist mit Theater-Abos?
Hast Du ein Theater-Abo abgeschlossen, so solltest Du während der Schließung des Theaters auch von der Zahlung befreit sein – findet keine Leistung statt, so sollten auch keine Beiträge erhoben werden. Theoretisch. In der Praxis werden einige Veranstalter über eine Pausierung nachdenken. Öffnet das Theater, so werden die Zahlungen wahrscheinlich weiterlaufen. Aber hier ist es auch wichtig, dass Du mit deinem Anbieter Rücksprache halten solltest.
Konzerte und Großveranstaltungen
Viele Konzerte und Veranstaltungen sind abgesagt – dabei hat man das Ticket schon sehr lange! Laut der Verbraucherzentrale kriegst Du das Geld normalerweise zurückerstattet. Die Verbraucherzentrale weist auf ein Erstattungsanspruch hin. Auch wenn z.B ein Ersatztermin gefunden wurde, musst Du den Ersatztermin nicht wahrnehmen und kannst dein Geld z.B zurückfordern wenn du aus Termingründen die Veranstaltung nicht wahrnehmen kannst.
Sonderkündigungen
Obwohl Du viele Leistungen momentan nicht in Anspruch nehmen kannst, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die aktuelle Lage kann dem Anbieter nicht angerechnet werden – besser ist es, eine einvernehmliche Lösung mit dem Anbieter zu finden.