Was macht Corona mit den Versicherungen?

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Habt ihr euch eigentlich auch schonmal gefragt, welchen Einfluss die Coronakrise auf den Versicherungsschutz hat? In diesem Artikel verraten wir es euch!

 

Corona dominiert die Medien und viele stellen sich die berechtigte Frage: Welchen Einfluss hat denn die Krise auf den Versicherungsschutz? Beachte bitte, dass dies eine aktuelle Einschätzung der aktuellen Lage am Versicherungsmarkt ist! Je nach Tarif und Versicherung kann es gewisse Abweichungen geben!

Wie sieht es bei der Betriebshaftpflichtversicherung aus?

Es ist ein theoretisches Szenario, dass dein Betrieb wegen Schadensersatzforderungen angegangen wird, weil Du im beruflichen Einsatz jemanden vielleicht angesteckt hast. Denn bei Missachtung der Sorgfaltspflichten und einer nachgewiesenen Ansteckung durch einen Kollegen, kann aber grundsätzlich wirklich ein Anspruch entstehen! Einen Ausschluss bezüglich der Verbreitun2g einer Krankheit gibt es in der gewerblichen Haftpflicht normalerweise nicht – so besteht ein Versicherungsschutz über eine Betriebshaftpflicht.

Bei der Schließung gibt es kein Geld – Betriebsunterbrechungsversicherung

Dein Ertragsausfall wird normalerweise nicht über die Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt – denn es muss immer ein Sachschaden vorhanden sein. Wenn dein Betrieb freiwillig oder behördlich angeordnet schließen muss, erfüllt das nicht die Voraussetzungen.

Betriebsschließungsversicherung: Dies ist die naheliegendste Sparte um das Ausfallrisiko zu versichern. Jedoch zeichnet sich auch in diesem Bereich ab, dass die Auswirkungen von der Corona-Krise von den Versicherungen nicht übernommen wird. In den gängigen Bedingungswerken gibt es eine namentliche Aufzählung der versicherten Krankheiten – Corona ist eine neue Erkrankung und wird so in keiner Aufzählung vorhanden sein. Wenige Anbieter beziehen sich auf das Bundesinfektionsgesetz – hier kann noch keine klare Aussage getroffen werden, ob ein Schutz besteht oder nicht. Wichtig: Als Leistungsauslöser ist eine individuelle Schließung aufgrund einer Infektion in der Belegschaft notwendig. Eine Anordnung (behördlich oder regional) genügt normalerweise nicht – bei freiwilligen Schließungen gilt das auch. Diese Sparte gilt steht nur für eine kleine Branchengruppe (meistens lebensmittelverarbeitende Branche) offen. Kein Versicherer hat im Zuge der Coronakrise ein Neugeschäft verzeichnet.

Es gibt keine neuen Betriebsausfallversicherungen 

Bei dieser Versicherung steht primär die versicherte Person also der Inhaber im Fokus. Diese Ausfalldeckung übernimmt Unterbrechungsschäden, die durch eine Person entsteht, die erkrankt ist oder einen Unfall hatte. Für den Bereich Quarantäne gibt es jedoch eine Erweiterung auf den Betrieb selbst, für den Fall, dass Maßnahmen oder Verfügungen vom Gesundheitsamt oder der gleichgestellten Organe, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie ergehen und die den Betrieb oder namentlich genannte, den Betrieb verantwortlich leitende Person betreffen. Hier braucht es auch einen konkreten Infektionsfall, wie bei der Betriebsschließungsversicherung. Auch diese Sparte steht aber nur wenigen Branchen zur Verfügung – in der Regel sind das Heilberufe und Kammerberufe. Seit Corona wird hier kein Neugeschäft mehr gezeichnet.

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