So sparst Du bei der Bafög-Rückzahlung Geld!

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Bafög ist während dem Studium eine tolle Sache! Bafög sichert die wichtigsten Lebensunterhaltungskosten für die Zeit während des Lernens und meistens ermöglicht es auch erst die Entscheidung für ein bestimmtes Studium. Ist der Abschluss geschafft, dann sollte man sich genau überlegen, wie Du die Bafög-Rückzahlung optimierst. Denn so sparst Du einiges an Geld!

 

Das Bundesverwaltungsamt schickt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (das ist die Regelstudienzeit) eine Aufforderung zur Rückzahlung. Von der erhaltenen Förderung, müssen Studenten 50% zurückzahlen – die anderen 50% sind eine Art Zuschuss. Allerdings lassen sich auch die 50% die man zurückzahlen muss reduzieren!

Nimmst Du das Angebot des Bundesverwaltungsamts vor der ersten Tilgung an, kannst Du jede Menge an Geld sparen. Die Summe ist individuell unterschiedlich und hängt von der Höhe der Darlehnssumme ab. Denn für jede Darlehnssumme ist genau festgelegt, wie viel Prozent Nachlass dem Rückzahler gewährt werden, wenn er die Schulden in einer Summe tilgt. Der Nachlass liegt bei 10.000 Euro bei 28,5 Prozent auf die gesamte Summe. Wenn möglich, solltest Du die Zeit vom Abschluss des Studiums bis zum Rückzahlungsbescheid nutzen um gewissen Rücklagen zu bilden.

Hast Du eine neue Adresse?

Um die Bafög-Rückzahlung anzufordern, braucht das Amt eine aktuelle Adresse von dir! Wenn Du vergisst die neue Adresse mitzuteilen, kostet das 25 Euro extra. Kommt es sogar so weit, dass durch die fehlende Adresse die Rückzahlung zu spät zahlst, musst Du zusätzlich Verzugszinsen zahlen. Adressänderungen kannst Du auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts machen.

Normalerweise betragen die Raten vierteljährlich 315 Euro –  monatlich also 105 Euro. Für die Bafög maximal Rückzahlung von 10.000 Euro braucht man beispielsweise 8 Jahre. Sieht deine Einkommensteuer nicht so gut aus, kannst Du auch niedrigere Raten zahlen. Dadurch kann die Zeit der Rückzahlung auch auf 20 Jahre ziehen.

Fehlt dir das Geld für die Rückzahlung, dann kannst Du auch die Rückzahlungen aufschieben – denn nicht immer folgt nach dem Studium gleich ein festes Gehalt. Bei einem geringen Einkommen kann auch die Rückzahlung verschoben werden. Hast Du im Monat weniger als 1225 Euro zur Verfügung, kannst Du beim Bundesverwaltungsamt die Zahlung per Antrag aufschieben.

Neue Erlassmöglichkeiten

Für die künftigen Rückzahler sieht ein neues Bafög-Gesetz (seit Sept. 2019) neue Erlassmöglichkeiten vor. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel: Studierende, die den Zuschuss erstmalig ab September 2019 bekommen haben, und später mit Unterbrechungen zurückzahlen, können nach 20 Jahren alle Schulden erlassen bekommen.

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