Rufnummermitnahme: Das musst Du beim Anbieterwechsel beachten!

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Für viele ist die Handynummer ein fester Bestandteil, denn Festnetz nutzen immer weniger Menschen. Blöd wäre es, wenn die Handynummer plötzlich beim Anbieterwechsel verschwindet. Wir zeigen dir, worauf Du achten solltest, wenn Du deinen Anbieter wechseln möchtest.

 

Laut dem Telekommunikationsgesetz darfst Du rechtlich deine Telefonnummer immer mitnehmen, wenn Du deinen Anbieter wechselst – obwohl die Nummer nicht in deinem Eigentum ist. Wird die Nummer herrenlos, dann kommt sie zurück in den Gesamtbestand und kann neu vergeben werden. So gehst Du am besten vor:

1. Schritt: Hast Du dich entschieden, den Anbieter zu wechseln ist es wichtig, dass Du beim alten Anbieter das Herausgeben der Nummer genehmigst. Dies geht fast überall telefonisch beim Kundendienst. Der Kundendienst schaltet die Nummer dann zum Abrufen frei. Der neue Anbieter hat dann einigen Wochen Zeit, die Nummer abzuholen.

2. Schritt: Beim neuen Anbieter kannst Du jetzt die Rufnummermitnahme beantragen. Das geht entweder sofort bei Vertragsabschluss oder auch noch nachträglich. Falls Du nach paar Tagen keine Bestätigung bekommen hast, frage nochmal beim Anbieter nach!

Festnetz

Auch bei Festnetznummern ist es ähnlich wie bei der Handynummer. Problematisch wird es aber erst, wenn man in eine andere Stadt zieht – Beispiel Köln – Berlin. Denn nach deutscher Rechtslage muss die Ortsvorwahl der Rufnummer mit der gemeldeten Wohnanschrift zusammenpassen.

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