Was Du der Versicherung melden musst!

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Versicherungen werden einmal abgeschlossen und der ganze Papierkram landet am Ende in der Schublade. Doch das ist nicht immer klug – denn wenn sich gewissen Lebensumstände ändern, sollten auch Versicherer davon in Kenntnis gesetzt werden. Wir verraten euch in diesem Artikel was Du der Versicherung melden musst!

Ein paar Beispiele:

 

Wenn Du dir ein Haustier anschaffst

Legst Du dir ein Meerschwein oder eine Katze zu, musst Du dies der Versicherung nicht melden. Wenn die Kleintiere an fremden Eigentum Schaden anrichten, haftet die private Haftpflichtversicherung. Bei einem Hund gibt es allerdings eine Ausnahme: Hundebesitzer haben maximal einen Monat Zeit um eine private Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen – in manchen Bundesländern ist diese sogar Pflicht!

Neuer Job und neue Arbeitsbedingungen

Hast Du bisher einen körperlich schweren Job ausgeübt, dann kann ein Wechsel zu einem körperlich leichteren Job bei der Prämie für eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung eventuell Geld sparen. Ob sich allerdings ein Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zahlst Du hingegen eine günstige Prämie weil dein Job als risikoarm eingestuft wurde, musst Du den Jobwechsel nicht melden.

Du hast aufgehört zu rauchen? Melde das!

Raucher zahlen nämlich für die Risiko-lebens-Versicherung doppelt so hohe Prämien als Nichtraucher. Gibst Du also das Rauchen auf, kannst Du somit sehr viel Geld sparen! Bist Du mindestens 12 Monate Nikotinfrei, kannst Du bei deiner Versicherung eine Änderung beantragen.

Wenn ein erwachsenes Kind im Ausland studiert

Wohnt ein Kind zu Hause und trotz Studium sein Lebensmittelpunkt behält, reicht die Hausratsversicherung der Eltern aus. Für eine begrenzte Zeit in einer Studenten-WG greift auch die Außenversicherung der Eltern. Wenn allerdings das Kind in einer anderen Stadt studiert und seinen Hauptwohnsitz dort hat, braucht es eine private Police.

Wenn ein Rentner ins Pflegeheim zieht

Der Hausratsvertrag zieht mit um, wenn der Versicherungsnehmer in der Pflegeeinrichtung die eigenen Möbel mitnehmen kann. Die Versicherungssumme muss dann allerdings reduziert werden. Trickdiebstahl und Diebstahl sollten übrigens unbedingt mitversichert werden! Statt einer eigenen Privaten Haftpflichtversicherung sind meistens Versicherungen der Angehörigen deutlich günstiger!

Wenn sich Demenz einstellt

Im Prinzip ist eine Demenzerkrankung nicht meldepflichtig. Dennoch sollte lieber abgeklärt werden, ob die Private Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, und der Demenzerkrankte die Folgen des Handelns nicht mehr abschätzen kann.

Wenn ein Einfamilienhaus verkauft wird

Hier muss die Versicherung sofort kontaktiert werden. Denn die Gebäudeversicherung geht nach Verkauf des Hauses mit der Grundbucheintragung auf den neuen Eigentümer über.

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