Corona-Krise: So können Firmen Kurzarbeitergeld & Co. beantragen!

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Wegen der Corona-Krise haben Bund und Länder diverse Hilfsprogramme ins Leben gerufen! Doch wie kann man sie beantragen und wer bekommt welches Geld? Wir von vertragsengel – die Haushaltsberater verraten es dir in diesem Artikel!

 

1. Direkte Zuschüsse vom Bund!

Die Bundesregierung hat sich auf Soforthilfen geeinigt die laut Kabinettsvorlage für Kleinstunternehmer aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe gedacht sind. Das bedeutet, dass jeder Selbständige und jeder Freiberufler, der nicht mehr als 10 Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Zuschüsse hat.

Hier geht es um sogenannte Einmalzahlungen – diese müssen nicht zurückgezahlt werden! Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten im Zeitraum bis zu 3 Monaten bis zu 9.000 Euro. Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro. Die Förderung ist dafür gedacht, dass man Betriebskosten wie z.B die Miete sowie laufende Kredite weiterzahlen kann. Wichtig ist hier, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht schon vor der Corona-Krise bestanden haben! Die Zuschüsse müssen außerdem auch begründet werden (wofür diese verwendet werden). Diese Zuschüsse müssen über die Landesinvestitionsbanken beantragt werden.

2. Direkte Zuschüsse von den Ländern

Auch viele Bundesländer haben Zuschussprogramme beschlossen. Hier kommt es natürlich auf das Bundesland drauf an – in Brandenburg ist z.B die Höhe des Zuschusses nach den Nöten des Betriebs und seiner Größe gestaffelt. Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern können bis zu 9.000 Euro erhalten. Firmen mit bis zu 100 Mitarbeitern können bis zu 60.000 Euro erhalten. Die Bedingungen sind hier, ähnlich wie oben, dass die wirtschaftlichen Probleme mit der Corona-Krise zusammenhängen!

3. Kurzarbeitergeld

Firmen könne für ihre Angestellten Kurzarbeitergeld beantragen. Mitarbeiter bekommen 60 Prozent ihres Netto-Lohns, mit Kind 67 Prozent. Die maximale Bezugsdauer beträgt hier maximal 12 Monate! Neu ist hier, dass die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur erstattet werden.

Diese Bedingungen müssen erfüllt werden: Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht nur, wenn mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter einen Arbeitsentgeldausfall von mehr als 10 Prozent haben! Die Ursache dafür muss laut der Arbeitsagentur ein “unabwendbares Ereignis” sein. Der Arbeitsausfall muss außerdem “vorübergehend und unvermeidbar” sein. Die Corona-Krise erfüllt diese Voraussetzungen und Arbeitnehmer müssen zuerst alle Resturlaubstage aus dem Vorjahr genommen haben.

Den Antrag auf Kurzarbeitergeld kann man bei der Arbeitsagentur am Betriebssitz einreichen und die Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.

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