Flugstorno? So bekommst Du das Geld zurück!

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Hast Du einen Flug gebucht und kannst ihn nicht wahrnehmen und musst diesen jetzt stornieren? Dann besteht die Möglichkeit, dass Du wenigstens die Steuer und die Flughafengebühren zurückfordern kannst! In diesem Artikel zeigen wir Dir, wie das funktioniert.

Die Rechtslage sieht so aus, dass wenn Du einen Flug buchst Du mit der Fluggesellschaft einen Beförderungsvertrag abschließt. Du kannst den Vertrag vor Beginn der Reise jederzeit kündigen. Das bedeutet aber leider nicht, dass Du das gezahlte Geld einfach so wieder zurückbekommst. Was Du erstattet bekommst hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab!

Faktor eins ist der Tarif. Denn Fluggesellschaften haben für den gleichen Flug oft unterschiedliche Tarife. Bei einem günstigen Tarif ist meistens die Erstattung für das Storno ausgeschlossen, denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen hierfür keine Rückerstattung vor.

Die Chancen sehen bei einem anderen Kostenfaktor der im Flugticket erhalten ist besser aus! Denn die Tickets beinhalten immer Steuer und Flughafengebühren. Denn die Fluggesellschaft muss die beiden Faktoren nur an Staat und Flughafen abgeben, wenn der Fluggast den Flug angetreten hat. Die Gebühren sind also bei der Buchung schon von Dir bezahlt – deshalb hast Du einen Anspruch auf die Rückerstattung der Steuern und der Flughafengebühren.

Leider läuft bei der Rückerstattung nicht alles reibungslos

Egal wo Du die Flüge gebucht hast (über ein Buchungsportal,…) solltest Du bezüglich der Rückerstattung dich immer an die jeweilige Fluggesellschaft wenden. Verbraucherschützer haben auf den Homepages ein Musterschreiben vorgefertigt, was man verwenden kann und nur noch ausfüllen muss. Verbraucherschützer sagen übrigens auch, dass sich vor allem Billigflieger gegen die Forderung stornierender Kunden wehren und die Forderungen nicht bezahlen möchten.

Wenn sich die Airline querstellt, gibt es eine zweite Möglichkeit das Geld wiederzubekommen

Die Homepage Geld-fuer-Flug.de hat sich auf Stornoforderungen gegen Fluggesellschaften spezialisiert. Du bekommst zwar nicht den vollen Betrag erstattet, sondern musst mit einem Abschlag rechnen – aber Du bekommst das Geld innerhalb von 24 Stunden. Eine andere Möglichkeit wäre übrigens, über einen Rechtsanwalt für Reiserecht dir das Geld wiederzuholen.

Natürlich kannst Du vor einer Reise immer eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Diese greift bei unvorhersehbaren Ereignissen – z.B wenn ein naher Angehöriger erkrankt. Allerdings zahlt die Versicherung nicht, wenn Du beispielsweise durch deinen Job verhindert bist und deshalb die Reise nicht antreten kannst.

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