Rente, Versicherungen & Co.: Änderungen 2020!

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Im Bereich Versicherungen & Co. Gibt es in diesen Jahr einige Änderungen! Wir verraten euch in welchen Bereichen sich was ändert. 

 

Pflege

  • Ein sogenanntes Angehörigen-Entlastungsgesetz ist in Planung! 
  • Regelung Richtet sich an erwachsene Kinder deren Eltern pflegebedürftig sind. 
  • Im neuen Jahr sollen Kinder also erst bei einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden. UND Gesetz sieht vor: Gehalt der Partner wird nicht berücksichtigt

Krankenversicherung

  • Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss jetzt mind. 62.550 an Jahres Brutto verdienen! 2019 waren es 60.750 Euro
  • Für Privat Versicherte gute Nachricht: Maximale Zuschuss vom AG steigt auf 367,97 Euro mtl
  • Die Bindefrist verkürzt sich! Die Bindefrist meint den Zeitraum, für den Du bei einer Krankenkasse bleiben musst – bis du wechseln darfst! Von 18 Monaten sinkt die Bindefrist nun auf 12!

Basis Rente

… hier kann gespart werden!

  • In Zukunft können die Beiträge zur Basis Rente vom versteuernden Einkommen abgezogen werden – sie gelten nun als Sonderausgaben und geschieht gemeinsam mit den Ausgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Übrigens soll der maximal Betrag 2025 komplett abgesetzt werden! 2020 kann man 90% von der Obergrenze der Sonderausgaben, das sind also dieses Jahr 22.541 Euro … freut euch auf das Jahr 2025 – da könnt ihr 100% also 25 046 Euro

 

Betriebs Rente

… eine weitere gute Nachricht für Rentner!

  • Ab Januar gilt Bei der Beitragsabmessung der gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag von 159,25 Euro … bisher galt ein Freibetrag von 155,75 Euro – wurde der überschritten, wurde bei der Beitragsberechnung die ganze Betriebsrente berücksichtigt.

 

Immobilien

  • Auch beim Bau einer Wohnung kann einiges an Steuern zurückgeholt werden. 
  • Immobilienbesitzer können für neue Wohnungen eine Abschreibung von zwei Prozent verbuchen – zusätzlich kommt jetzt eine Sonderabschreibung hinzu!
  • Im Startjahr und in den folge Jahren kann diese bis zu 5 %jährlich betragen es gilt: Max 2000€ je Quadratmeter Wohnfläche.

 

 

 

 

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