Diese Änderungen in 2020 solltest du kennen!

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2020 steht mit Neuigkeiten vor der Tür! Von einer Mindestausbildungsvergütung für Azubis bis hin zur Umweltbonus für E-Autos. Ab 2020 gibt es sehr viele neue Gesetze, wir geben dir einen Überblick.

 

Arbeitslosenversicherung

Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,5 auf 2,4 Prozent. Diese Entlastung für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer hat das Bundeskabinett im November beschlossen.

Auszubildende 

Ab 2020 sollen Azubis im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro erhalten. Beginnt die Ausbildung im Jahr 2021, beträgt die Vergütung mindestens 550 Euro. Beginnt ein Azubi 2022 die Ausbildung, erhält der Azubi dann mindestens 585 Euro und 2023 mindestens 620 Euro. Diese Regelung gilt überall, wo es kein Tarifvertrag gibt.

Betriebsrente

Ab 2020 werden Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Ab dann müssen Betriebsrentner nur noch Beiträge fürs Einkommen aus der Betriebsrente bezahlen. Der Betrag sollte 159,25 Euro übersteigen.

Belegausgabepflicht 

Ab dem neuen Jahr gilt die Belegausgabepflicht. Jeder Kunde muss ab dem 01.01.2020 für jeden Einkauf einen Beleg erhalten (egal wie klein dieser Einkauf ist!). Mitnehmen muss er den Beleg jedoch nicht.

Bahntickets

Damit die Bahn wieder attraktiv wird, wird der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf 7 Prozent heruntergesetzt.

Elektrolieferfahrzeuge

Jeder der überlegt sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen, wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Diese soll von 2020 bis 2030 laufen.

Elektro und Hybridfirmenwagen

Arbeitnehmer die ein Elektrofahrzeug auch privat nutzen, müssen seit Januar 2019 einen reduzierten Steuersatz versteuern. Diese Regelung sollte 2021 auslaufen – wird aber bis 2030 verlängert.

Flugsteuer

Die Bundesregierung erhöht die Luftverkehrssteuer – das Fliegen wird somit teurer! Je nach Strecke wird das Ticket teurer. Innereuropäische Ziele werden bis zu 7,50 Euro teurer und Fernflüge bis zu 17 Euro. Die Steuersätze werden am 01. April 2020 erhöht.

Mindestlohn

Ab dem 01.01.2020 steigt auch der Mindestlohn! Mindestens 9,35 Euro (brutto) muss der Arbeitgeber dann seinen Beschäftigten zahlen.

 

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